Am Dienstag, den 2. März, wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkünden im Verfahren betreffend die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung. DPA berichtet vorab über Hans-Jürgen Papier, den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts:
„Papier (hat) ein Grundsatzurteil zu der Massenspeicherung von Telefon und E-Mail-Verbindungsdaten angekündigt – und zwar eines, das in ganz Europa Beachtung finden wird.“
Das Verfahren ist historisch bereits insofern, als mehr als 35.000 Betroffene Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Dies ist nicht zuletzt Bürgerrechtlern aus dem Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung zu verdanken.