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Netzpolitik

„Keine Netzsperren“ ist nicht genug

Wenn eine „Berliner Rede“ angekündigt wird, erwarte ich irgendwie, dass – mindestens inhaltlich – von einem „Ruck“ die Rede ist, der durch das Land gehen müsse. Eine „Berliner Rede zum Urheberrecht“ weckt bei mir also die Erwartung auf eine schwungvolle (Neu-) Ausrichtung des Urheberrechts.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nun gestern unter eben diesem Vortragstitel eine Rede zum sogenannten 3. Korb der Urheberrechtsreform gehalten.  Das mildeste Urteil zum Ergebnis der Veranstaltung lautet in etwa:  „Es gab nichts Neues„. Ich jedoch war offen gesagt enttäuscht.

Zugegeben, das Umfeld für eine kraftvolle Initiative zur Neuausrichtung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter ist nicht eben günstig. Die schwarz-gelbe Koalition veranstaltet in Berlin ein Theater der Grausamkeit. Die Performance der Truppe ist nach Inhalt und Form nicht genügend. Wo sollte da jetzt die Kraft für einen großen Wurf, eben ein „Ruck“ in Sachen Urheberrecht herkommen?

Eines indessen hat die Rede der Justizministerin auch deutlich gemacht und insofern enthielt sie vielleicht doch eine Neuigkeit: Die netzpolitische Lichtgestalt (der FDP), für die  mancher sie halten mochte, ist Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht.  Denn die Agenda, die verkündet wurde, ist weder freiheitlich-liberal noch gar netzpolitisch inspiriert oder durchdacht:

1. Warnhinweise für ‚Raubkopierer‘

Die Justizministerin befürwortet offensichtlich, dass die Provider „mehr Verantwortung für den Schutz des Urheberrechts übernehmen“ und Warnhinweise an Nutzer versenden. Konkret soll ein

„User den automatischen Hinweis auf seinen Bildschirm bekommen: ‚Hallo, was Du da gerade tust, ist illegal und verletzt das Urheberrecht'“.

Und dann folgt:

„Die Reaktion der Provider auf solche offenkundigen Rechtsverletzungen erschöpft sich viel zu häufig darin, die Verantwortung allein auf die User abzuschieben. (…) Die Provider [sollten] aber ein vitales Eigeninteresse daran haben, ihre Geschäftsmodelle nicht als Plattform für illegale Aktivitäten missbrauchen zu lassen. Es liegt auf der Hand, dass ansonsten der Ruf nach Regulierung lauter werden wird.“

Die Ministerin wird schwerlich erklären können, wie dies durch Provider geleistet werden sollte, ohne ggf. den Datenverkehr zu untersuchen und die gewonnenen Daten zum Zwecke der Versendung der Warnhinweise zu speichern. Die Frage, die Leutheusser-Schnarrenberger aber offensichtlich nicht im Sinne  eines freiheitlich-liberalen Verständnisses beantwortet, ist:

  • Ist es wirklich gewollt, dass ein Telekommunikationsunternehmen für das Kommunikationsverhalten der Kunden verantwortlich sein soll?

Soll die Post etwa dafür Verantwortung tragen, dass ihr Briefnetz nicht zum Versand ‚raubkopierter‘ CDs benutzt wird. Und ist der Preis, der für diese von einer FDP-Politikerin eingeforderte Verantwortung der ISP gezahlt werden muss, nicht ein wenig zu hoch: Kontrolle der Nutzer.

2. Providerhaftung

Es ist dann nur „folgefalsch“, dass die Justizministerin die verfehlte Rechtsprechung des BGH zur Inanspruchnahme von Providern auf Unterlassung (im Falle von Rechtsverletzung) unterstützt. Hier wird „in der Diskussion um die Fortentwicklung der Providerhaftung klar Position im Interesse der Urheber“ bezogen:

„Die Provider bleiben hier in der Verantwortung.“

3. Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Das von den Presseverlegern angestrebte Leistungsschutzrecht fügt sich bekanntlich keineswegs harmonisch in eine marktwirtschaftliche Ordnung ein.  Gleichwohl hat sich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger jetzt festgelegt:

„Wir müssen deshalb die Debatte führen, nicht ob, sondern wie wir (…) die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen. Wie so ein Leistungsschutzrecht im Detail aussehen kann, ist offen.“

Aller grundsätzlichen Kritik an einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger zum Trotz will die Justizministerin hier eine gesetzliche Regelung durchsetzen. Immerhin: Über das konkrete „Wie“ möchte die Justzministerin auch mit der „Netzcommunity“ reden.

Mein persönliches Fazit: Im Urheberrecht setzt sich die Appropriation der Rechteverwerter weiter durch. Netzpolitisch betrachtet scheint sich die fatale Tendenz fortzusetzen, Provider für die Inhalte im Netz und das Verhalten der Nutzer verantwortlich zu machen. Aber schon unabhängig von den für eine Wissensgesellschaft wichtigen und unbeantworteten Fragen zum Urheberrecht gilt netzpolitisch: Einfach nur „Keine Netzsperren“ ist bei weitem nicht genug.

„Keine Netzsperren“ entwickelt sich zu einer Chiffre, dem Symbol einer abwesenden Leere: Es fehlt der FDP an einem schlüssigen netzpolitischen Gesamtkonzept.

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Recht

Uhl: Hardliner mit Realitätsverlust?

Die Eule brütet keine Nachtigallen aus, so sagt man. Also darf es nicht verwundern, wenn Hans-Peter Uhl (CSU) jetzt erneut in der WELT die Fehlgeburt des letzten Wahlkampfes, nämlich Netzsperren im Kampf gegen Kinderpornographie, noch einmal für eine gelungene Idee hält.

Soweit,  so verständlich. Wenig Verständnis habe ich dafür, mit welchen ‚Argumenten‘ Hans-Peter Uhl Netzsperren verteidigt. Er vermeint zu wissen:

„Das Gelöschte wird vorher auf Computer heruntergeladen und taucht später an vielen neuen Stellen wieder auf. Man kann im weltweiten Netz nichts weltweit löschen“

Nun ja, Inhalte die gelöscht werden, sind erst einmal nicht mehr verfügbar – und zwar weltweit nicht mehr. Dies im Übrigen im Gegensatz zu Sperren, die immer nur lokal für denjenigen wirken können, der sie nicht umgehen möchte.

Was aber nicht erklärt wird und von Hans-Peter Uhl wohl auch mit Sicherheit nicht erklärt werden kann: Wieso sollte sich ein Anbieter durch Sperren beeindrucken lassen, also nicht etwa einfach die Inhalte auf eine andere Domain oder einen anderen Server umziehen? Hans-Peter Uhl müsste folgende These behaupten und in der öffentlichen Diskussion auch verteidigen:  ‚Gesperrte Inhalte  tauchen nicht wieder erneut an anderer Stelle im Netz auf‘. Auf eine öffentliche Diskussion dieser These freue ich mich schon jetzt.

Abgesehen davon verschleiert Uhl – vermutlich bewußt – die dahinter stehende Problematik. Wer nämlich verhindern will, dass Inhalte erneut im Netz auftauchen, muss schlicht die internationale Strafverfolgung der Täter effektiver gestalten. Das ist die Aufgabe des BKA.

Im Showdown um das Zugangserschwerungsgesetz greifen offensichtlich die Hardliner der Union zu jedem Mittel. Neu und ungewöhnlich ist jetzt aber der direkte Angriff auf die FDP und die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Jedem dünkt seine Eule ein Falke.  Aber die Union sollte aufpassen, dass sie mit solchen Hardlinern nicht den Anschluss an die Realität verliert. Realität ist die schwarz-gelbe Koalition und ein breiter gesellschaftlicher Konsens gegen Netzsperren.

Zum gleichen Thema siehe auch:  http://www.netzpolitik.org/2010/csu-innenexperte-uhl-loeschen-ist-keine-loesung/

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Netzpolitik

Neue Freunde der Transparenz bei ACTA

Wie bereits berichtet, hat sich Deutschland als Bebachter in den Verhandlungen über das Handelsabkommen ACTA bisher gegen mehr Transparenz und gegen eine Veröffentlichung der Vertragsentwürfe ausgesprochen. Offensichtlich hat sich diese Position geändert. In der letzten Woche hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bei Spiegel Online erklärt:

„‚Die vorläufigen Verhandlungstexte sollten so bald wie möglich veröffentlicht werden.‘ Sie plädiere für ‚mehr Transparenz und Offenheit bei den Vertragsverhandlungen‘ (…). Man habe das im Rahmen der EU-internen Beratungen mit einer Reihe weiterer Staaten ‚auch sehr deutlich gemacht'“.

Die geänderte Haltung Deutschlands scheint sich auf die Haltung der gesamten EU auszuwirken. Die schwedische Regierung gab bekannt (Mitteilung im Original / Google Übersetzung Deutsch), dass im handelspolitischen Ausschuss der EU ein Durchbruch für Transparenz in den ACTA Verhandlungen erzielt worden sei:

„Die EU-Mitgliedstaaten haben sich heute auf eine baldige Veröffentlichung des Vertragsentwurfes der ACTA Verhandlungen verständigt. Die Verständigung, die in der heutigen Sitzung des EU-Handelspolitik Ausschusses erzielt wurde, bedeutet, dass die EU andere ACTA Partner aktiv ermutigen soll, diese Linie der EU zu unterstützen.“

Jetzt wird sich die EU nur noch gegen die USA, Singapore und Südkorea durchsetzen müssen. Nicht nur in Sachen Transparenz der Verhandlungen gibt es Neuigkeiten. Laut Spiegel Online hat sich die Bundesjustizministerin auch inhaltlich geäußert:

„Die Bundesregierung wird kein völkerrechtliches Abkommen akzeptieren, das Netzsperren enthält.“

Die Äußerung ist leider nicht ganz eindeutig. Einerseits geht es im Rahmen des ACTA Abkommens auch um 3strikes Regelungen und nicht allein um Netzsperren. Außerdem ist Verhandlungspartner beim Handelsabkommen die EU, so dass die Bundesrepublik, wie bei SWIFT, nicht Vertragspartner des Abkommens wäre. Man darf aber annehmen, dass die Haltung der jetzigen Bundesjustizministerin nicht anders ist, als die der Vorgängerin, Brigitte Zypries, die sich bekanntlich deutlich gegen 3strikes Regelungen ausgesprochen hatte.