Wenn eine „Berliner Rede“ angekündigt wird, erwarte ich irgendwie, dass – mindestens inhaltlich – von einem „Ruck“ die Rede ist, der durch das Land gehen müsse. Eine „Berliner Rede zum Urheberrecht“ weckt bei mir also die Erwartung auf eine schwungvolle (Neu-) Ausrichtung des Urheberrechts.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nun gestern unter eben diesem Vortragstitel eine Rede zum sogenannten 3. Korb der Urheberrechtsreform gehalten. Das mildeste Urteil zum Ergebnis der Veranstaltung lautet in etwa: „Es gab nichts Neues„. Ich jedoch war offen gesagt enttäuscht.
Zugegeben, das Umfeld für eine kraftvolle Initiative zur Neuausrichtung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter ist nicht eben günstig. Die schwarz-gelbe Koalition veranstaltet in Berlin ein Theater der Grausamkeit. Die Performance der Truppe ist nach Inhalt und Form nicht genügend. Wo sollte da jetzt die Kraft für einen großen Wurf, eben ein „Ruck“ in Sachen Urheberrecht herkommen?
Eines indessen hat die Rede der Justizministerin auch deutlich gemacht und insofern enthielt sie vielleicht doch eine Neuigkeit: Die netzpolitische Lichtgestalt (der FDP), für die mancher sie halten mochte, ist Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht. Denn die Agenda, die verkündet wurde, ist weder freiheitlich-liberal noch gar netzpolitisch inspiriert oder durchdacht:
1. Warnhinweise für ‚Raubkopierer‘
Die Justizministerin befürwortet offensichtlich, dass die Provider „mehr Verantwortung für den Schutz des Urheberrechts übernehmen“ und Warnhinweise an Nutzer versenden. Konkret soll ein
„User den automatischen Hinweis auf seinen Bildschirm bekommen: ‚Hallo, was Du da gerade tust, ist illegal und verletzt das Urheberrecht'“.
Und dann folgt:
„Die Reaktion der Provider auf solche offenkundigen Rechtsverletzungen erschöpft sich viel zu häufig darin, die Verantwortung allein auf die User abzuschieben. (…) Die Provider [sollten] aber ein vitales Eigeninteresse daran haben, ihre Geschäftsmodelle nicht als Plattform für illegale Aktivitäten missbrauchen zu lassen. Es liegt auf der Hand, dass ansonsten der Ruf nach Regulierung lauter werden wird.“
Die Ministerin wird schwerlich erklären können, wie dies durch Provider geleistet werden sollte, ohne ggf. den Datenverkehr zu untersuchen und die gewonnenen Daten zum Zwecke der Versendung der Warnhinweise zu speichern. Die Frage, die Leutheusser-Schnarrenberger aber offensichtlich nicht im Sinne eines freiheitlich-liberalen Verständnisses beantwortet, ist:
- Ist es wirklich gewollt, dass ein Telekommunikationsunternehmen für das Kommunikationsverhalten der Kunden verantwortlich sein soll?
Soll die Post etwa dafür Verantwortung tragen, dass ihr Briefnetz nicht zum Versand ‚raubkopierter‘ CDs benutzt wird. Und ist der Preis, der für diese von einer FDP-Politikerin eingeforderte Verantwortung der ISP gezahlt werden muss, nicht ein wenig zu hoch: Kontrolle der Nutzer.
2. Providerhaftung
Es ist dann nur „folgefalsch“, dass die Justizministerin die verfehlte Rechtsprechung des BGH zur Inanspruchnahme von Providern auf Unterlassung (im Falle von Rechtsverletzung) unterstützt. Hier wird „in der Diskussion um die Fortentwicklung der Providerhaftung klar Position im Interesse der Urheber“ bezogen:
„Die Provider bleiben hier in der Verantwortung.“
3. Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Das von den Presseverlegern angestrebte Leistungsschutzrecht fügt sich bekanntlich keineswegs harmonisch in eine marktwirtschaftliche Ordnung ein. Gleichwohl hat sich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger jetzt festgelegt:
„Wir müssen deshalb die Debatte führen, nicht ob, sondern wie wir (…) die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen. Wie so ein Leistungsschutzrecht im Detail aussehen kann, ist offen.“
Aller grundsätzlichen Kritik an einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger zum Trotz will die Justizministerin hier eine gesetzliche Regelung durchsetzen. Immerhin: Über das konkrete „Wie“ möchte die Justzministerin auch mit der „Netzcommunity“ reden.
Mein persönliches Fazit: Im Urheberrecht setzt sich die Appropriation der Rechteverwerter weiter durch. Netzpolitisch betrachtet scheint sich die fatale Tendenz fortzusetzen, Provider für die Inhalte im Netz und das Verhalten der Nutzer verantwortlich zu machen. Aber schon unabhängig von den für eine Wissensgesellschaft wichtigen und unbeantworteten Fragen zum Urheberrecht gilt netzpolitisch: Einfach nur „Keine Netzsperren“ ist bei weitem nicht genug.
„Keine Netzsperren“ entwickelt sich zu einer Chiffre, dem Symbol einer abwesenden Leere: Es fehlt der FDP an einem schlüssigen netzpolitischen Gesamtkonzept.