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Filtersouveränität

Der Entwurf des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV), der seit neuestem kursiert und die alten Konzepte des gescheiterten Entwurfes aus 2010 repetiert, wird neuerdings mit innovativer Begrifflichkeit vermarktet: „Filtersouveränität„.

Das Tolle, Neue am JMStV, so will man uns offenbar glauben machen, sei, dass Eltern frei darüber entscheiden könnten, ob sie ein Jugendschutzprogramm einsetzen oder nicht. Entschuldigung bitte, dass ist doch wohl nicht ernst gemeint.

Natürlich können Eltern heute schon frei darüber entscheiden, ob sie ein Jugendschutzprogramm nutzen, um den Internetzugang von Kindern zu filtern. Dafür braucht es keinen neuen JMStV. Und ich meine, dass es schon politisch und nicht bereits rechtlich völlig klar sein sollte, dass der Staat Eltern nicht vorzuschreiben hat, ob und wie sie den Internetzugang ihrer Kinder zu reglementieren und zu filtern haben. Wenn dieses Recht der Eltern akzeptiert wird, dann ist das keine herausragende politische Errungenschaft des JMStV, sondern eine  pure Selbstverständlichkeit.

Zu dieser selbstverständlichen Anerkennung der Freiheit der Entscheidung von Eltern gehört dann aber auch, dass man die Entscheidung der Eltern gegen den Einsatz von Jugendschutzprogrammen akzeptiert und nicht, wie dies im Vorfeld des jetzigen Entwurfes zum JMStV geschehen ist, als unverantwortliche Entscheidung bildungsferner Haushalte darstellt und so zu diskreditieren versucht.

Dahinter steckt indessen noch ein zweites Argument, dass bei Heise explizit angesprochen wird: Das löbliche am JMStV sei doch, dass keine netzseitigen Jugendschutzsperren a la Zensursula vorgesehen seien.

Der geneigte Leser wird sich denken können: Ich bin auch hier skeptisch. Wenn Alterskennzeichnung und Jugendschutzprogramme auch weiterhin nicht flächendeckend genutzt werden, wird dann bei der nächsten Novelle des JMStV in 2016 die dann nächstliegende Stufe gezündet: Obligatorische, netzseitige Pornofilter wie in UK. Unabhängig von den praktischen Auswirkungen des JMStV ist ja auch die hinter dem Entwurf stehende Logik gefährlich. Bei diesen seitens des Staates angeordneten Filtern kann ja nach einem Fehlschlag nur eine weitere Eskalationsstufe technischer Filterkonzepte folgen.

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JMStV 2014: Das tote Pferd reiten

Ein bekanntes Sprichwort sagt: „Man kann nicht zweimal in denselben Fluss steigen.“ Dass es auch genau anders geht, beweisen die Bundesländer unter der Federführung des Landes Sachsen, mit der geplanten Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV). Offensichtlich besteht hier die Absicht, mit den gleichen Konzepten, wie beim gescheiterten JMStV im Jahre 2010, noch einmal erneut Baden zu gehen.

Der heute vorgelegte Entwurf des JMStV setzt, wie bereits im Jahre 2010, auf die Alterskennzeichnung von Webseiten durch Selflabeling. Diese Alterskennzeichen sollen dann durch Internetfilter (Jugendschutzprogramme) ausgelesen werden, damit – so die Vorstellung – Minderjährigen nur entsprechend altersgerechte Inhalte angezeigt würden. Der JMStV kennt hier nur die Altersstufen „ab 12“ und „ab 18“. Trotz der mangelnden Akzeptanz dieser Jugendschutzprogramme bei Eltern, erhoffen sich die Bundesländer dennoch eine weite Verbreitung und Nutzung dieser Jugendschutzprogramme. Je weiter aber diese Internetfilter tatsächlich verbreitet wären, umso eher ist man gezwungen, Inhalte auch dann zu labeln, wenn diese gar nicht jugendschutzrelevant sind. Sonst wird man ja von den Filtern ausgeblendet und die Inhalte wären für Minderjährige nicht sichtbar.

Mit diesem JMStV greift wieder die staatliche Regulierung von oben Platz, die mit mehr oder weniger sanftem Druck Seitenbetreiber zum Labeln und die Eltern zur Nutzung von Internetfiltern anhalten will. Dieser ganze paternalistisch-administrative Ansatz im Jugendschutz kann und wird m.E. nicht funktionieren.

Zusätzliche Pflichten kommen aber insbesondere auch auf Seitenbetreiber zu, deren Nutzer Inhalte hinzufügen oder ändern können, wie zum Beispiel bei Kommentaren in diesem Blog oder bei Diskussionsforen. Man könnte ja mit Blick auf das TMG annehmen, dass eine Verantwortlichkeit für die Inhalte von Dritten/Nutzern nicht besteht. Der Entwurf des JMStV sieht das grundsätzlich anders und nimmt an, der Betreiber einer Webseite sei auch für Inhalte von Dritten verantwortlich und leitet dann aus dieser (falschen und europarechtswidrigen) Annahme weitere Verpflichtungen ab: Betreiber müssen zukünftig Kommentare überwachen und nicht zur Alterskennzeichnung passende Inhalte löschen. Zudem soll der Betreiber der Webseite zukünftig verpflichtet werden, sich einer Einrichtung der „freiwilligen Selbstkontrolle“ zu unterwerfen.

Insgesamt wiederholt der Entwurf des JMStV im Jahre 2014 die Fehler, die bereits den gescheiterten JMStV aus dem Jahre 2010 kennzeichneten. Anders jedoch als beim letzten Mal, findet vor der Verabschiedung des JMStV eine Befragung der interessierten Öffentlichkeit statt. Die grundsätzliche Frage, ob die Kombination aus Alterskennzeichnung und Jugendschutzprogrammen wirklich eine Lösung für den Jugendschutz im Netz darstellt, sucht man bei dieser Befragung natürlich vergebens. Aber wenigstens hat man einen Jockey engagiert, der jetzt das tote Pferd zum Reiten bringen darf.

Der AK Zensur kritsiert den Entwurf des JMStV als „gefährlichen Weg zurück in die Vergangenheit„.