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Allgemein

Desaster der Demokratie

In diesen Tagen entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit des ESM. Im Kern geht es um die durch die letzte Entscheidung der EZB noch verschärfte Frage, ob das Haushaltsrecht des Parlamentes durch den ESM verletzt wird. Letzten Endes können ja mit dem geschaffenen „Rettungsinstrument“ unmittelbar, quasi im Namen und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland, Schulden in unbegrenzter Höhe begründet werden.

Staatsschulden ohne Parlament

Wenn also im nächsten Jahr ein neues Parlament gewählt wird, dann ist dessen Einfluss auf die Steuergesetzgebung und die Ausgabenpolitik möglicherweise bereits deshalb begrenzt, weil in den Folgejahren Fehlbeträge aus dem ESM von Deutschland finanziert werden müssten. Auch wenn der schlimmste Fall gar nicht eintreten muss – das ist für sich genommen problematisch. Schon die Glorious Revolution hatte mit der Bill of Rights 1689 den Grundsatz durchgesetzt, dass der König für die Erhebung von Steuern und Abgaben die Zustimmung des Parlamentes braucht. Und genau darauf berief sich die Revolution der amerikanischen Kolonisten gegenüber dem Mutterland: „No taxation without representation.“ Wenn außerhalb des Haushaltsrechts des Parlamentes Schulden zu Lasten der Bundesrepublik begründet werden können, bricht ein Baustein liberaler Demokratie weg.

Kontrollverlust

Damit ist jedoch das ganze Dilemma noch gar nicht hinreichend beschrieben. Die Beseitigung von Handelsschranken zwischen Nationen und die damit einhergehende Internationalisierung des Waren-, Dienstleistungs- und Finanzverkehrs, mit einem Wort der Trend zur Globalisierung, schränkt mutatis mutandis die Möglichkeiten des Nationalstaats zur Regulierung der Angelegenheiten innerhalb der Grenzen seines eigenen Territoriums ein. Und die fortschreitende Technologisierung ermöglicht Produktivitätsgewinne, die den Wegfall oder die Verlagerung von Arbeitsstellen bewirken. Neue Player erlangen Gewicht in den internationalen (Handels-) Beziehungen, man denke nur an China. Die Notwendigkeit für international abgestimmte Regularien, auch und gerade für die Finanzmärkte, steigt in dem Maße, als die Fähigkeit solche politischen Lösungen im Konsens zu erzielen abnimmt.

Die EU kann man auch als ein Projekt verstehen, politische Kontrollfähigkeit angesichts der Entwicklung zurückzugewinnen. Und gerade der ESM soll ja die einzelnen Staaten davor schützen, zum einflusslosen Spielball entfesselter Finanzmärkte zu werden. Die konkreten Institutionen der EU jedoch müssten eigentlich jede Partei in Opposition bringen. National-konservative Parteien dürften sich darüber wundern, dass dem Verlust an Souveränität des Nationalstaates augenscheinlich kein nennenswerter Gewinn an Handlungsfähigkeit auf der EU-Ebene korrespondiert. Jedem echten Marktliberalen sollte davor Grausen, wie sich hier die EU als Staatengemeinschaft zum Nachtwächter der Finanzplutokratie macht. Und selbstredend müssten Sozialdemokraten dagegen opponieren, wie die öffentliche Wohlfahrt derart in den Dienst partikularer Gewinninteressen gestellt wird.

Es regiert der Sachzwang

Nichts dergleichen passiert jedoch. Die Warnung vor einem negativen Urteil des BVerfG in Sachen ESM und der möglichen Folgen auf die Finanzmärkte ist nichts anderes als die Kapitulation vor dem Sachzwang – die Abdankung vom politischen Mandat: „Liebe Wähler, bitte versteht, einen politischen Gestaltungsauftrag können wir gar nicht wahrnehmen, selbst wenn wir wollten.“

Jetzt soll es also das BVerfG richten. Jene urliberale Institution, die aus der Verfassung heraus den Auftrag hat, Rechte des Einzelnen und das Grundgesetz auch gegen den demokratischen Gesetzgeber zu bewahren und zu verteidigen, soll jetzt die Prärogative des demokratischen gewählten nationalen Gesetzgebers gegenüber der EU-Exekutive schützen. Und zugleich über einen Sachverhalt entscheiden, den die gewählte Regierung faktisch als außerhalb ihrer politischen Handlungsfähigkeit liegend betrachtet. Was immer das BVerfG entscheidet – es ist ein Desaster der Demokratie.

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Netzpolitik

Liberale Vernunft und autoritäre Polemik

Blankes Entsetzen! Am heutigen Tage ist ein Interview mit Cecilia Malmström erschienen. Jener EU-Kommissarin, die wegen ihres Richtlinienvorstosses zu Gunsten von EU-weiten Netzsperren inzwischen den Beinamen „Censilia“ trägt.

Kaum verwundert war ich über das Veröffentlichungsorgan – die FAZ natürlich, die bereits im Januar, den Rollback in Sachen Netzsperren und Zugangserschwerungsgesetz eingeläutet hatte. Meine Erwartungen waren also gering, aber sie wurden tatsächlich nicht nur unterboten. Vielmehr war ich entsetzt darüber, wie anstatt der erwarteten Rudimente liberaler Vernunft eine brachial-autoritäre Polemik tonangebend war, die nur einem Zweck zu dienen scheint: Rational begründeten Widerspruch gegen Netzsperren zu marginalisieren und letztlich mundtot zu machen.

Zu den harmloseren Vorwürfen gehört zunächst, dass Censilia Malmström Gegnern ihres Vorschlags vorwirft, „sie hätten die „Richtlinie gar nicht genau gelesen“.   Und sie verwahrt sich gegen die Frage, ob sie ein „Zensursystem wie in China errichten“ wolle:

„Diese Anschuldigung ist unglaublich! (…) Ich werde als chinesische Diktatorin verunglimpft.“

Auch wenn es Frau Malmström nicht gefällt – ihr eigener Vorschlag läuft doch gerade darauf hinaus, dass in der gesamten EU ein System zur inhaltlichen Filterung des Internet installiert wird. Welche Kollateralschäden dies im Zweifel produzieren kann, zeigt das aktuelle Beispiel von Save the Children. Und vom Problem des Overblocking völlig legaler Inhalte mal abgesehen: Wer wollte wirklich darauf vertrauen, dass die Technik nicht auch zu anderen Zwecken genutzt wird. Wenn auch die Fragestellung selbst polemisch war (der Redakteur Stefan Tomik überspitzt die Frage, um eine gute Vorlage zu liefern, gegen die sich dann Malmström empört und beleidigt verwahren kann), so bleibt auch richtig – wir sind nicht in China und dürfen die, die an der Macht sind, kritisieren. Das wird sich auch Malmström gefallen lassen müssen.

Nach diesen aber eher noch harmlos-pikierten Invektiven hat sich Malmström dann warmgelaufen und behauptet u.a. (und das meiste wahrscheinlich wider besseren Wissens),

  • dass man das Problem des Overblocking legaler Inhalte nicht als Einschränkung der (Informations-) und Meinungsfreiheit verstehen könne,
  • die fraglichen Seiten in Ländern lägen, mit denen die EU nicht kooperiert [Anm.: Mit den USA nicht kooperieren – darüber würde man sich bei ACTA freuen],
  • die USA beim Löschen ineffektiv seien und
  • nur Fachleute DNS-Sperren umgehen könnten.

Und der schönste Moment der Polemik ist erreicht, wenn Censilia Malmström die Anleitungen zur Umgehung von DNS-Sperren bei Youtube mit „Anleitungen zum Bombenbau“ vergleicht.

Man hätte von einer angeblich liberalen Politikerin erwarten dürfen, dass sie wesentlich mehr Verständnis dafür hat, wenn sich Bürger frei von staatlicher Beeinflussung und – bei Nutzung von Verschlüsselungstechniken – frei von staatlicher Observation im Netz bewegen wollen. Man sollte auch erwarten, dass die Probleme des Overblockings legaler Inhalte ernster genommen würden. Und als zuständige Kommissarin könnte sie sich langsam auch mal mit dem Problem auseinandersetzen, dass Netzsperren Täter vorwarnen und schützen können.

Von alledem war keine Spur in dem Interview zu bemerken. Censilia Malmström hat sich entschieden – gegen liberale Vernunft und für autoritäre Polemik. Die FDP wird sich an diesem Vorbild gewiss nicht orientieren wollen. Und mir scheint: Auch in der CDU gibt es zwischenzeitlich viele, die sich nicht auf ein so niedriges Niveau begeben würden.

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Recht

Die dunklen Ecken in der EU-Kommission

Anfang Januar 2009 hat Ursula von der Leyen stolz verkündet, die Provider würden sie unterstützen bei ihrem Kampf gegen strafbare Inhalte im Netz. Nach mehr als einem Jahr intensiver Debatte steht das Zugangserschwerungsgesetz kurz vor der Aufhebung. Fast parteiübergreifend hat sich die Erkenntnis durchgesetzt: ein virtuelles STOPP-Schild im Internet bewirkt nichts im Kampf gegen Kinderpornographie. Heute wurde bekannt, dass die EU-Kommission einen eigenen Vorstoß lanciert hat, Netzsperren über die EU verbindlich vorzuschreiben. Die FAZ bringt dazu einen Beitrag  der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström unter der Überschrift: „Dunkle Ecken des Internets aufräumen„. Man fragt sich unwillkürlich, in welcher dunklen Ecke der EU-Kommission dieser Vorschlag ausgebrütet wurde. Aber eines ist klar: das Licht der besseren Erkenntnis wird man scheinbar auch dorthin noch tragen müssen. Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur hat dazu einen ersten Beitrag geleistet: „Internet-Sperren sind Unfug im Kampf gegen Kindesmissbrauch„.

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Netzpolitik

Transparenz bei ACTA: Stakeholder Meeting

Nachdem die EU in Sachen Transparenz bei ACTA ein Wendung vollzogen hat,scheint es erste Konsequenzen der neuen Offenheit zu geben. Die EU-Generaldirektion für Handel richtet jetzt am 22.03.2010 ein sogenanntes Stakeholder Meeting aus. Der interessierten Öffentlichkeit soll Gelegenheit gegeben werden, sich über den Verhandlungsstand zu informieren und Erwartungen und Bedenken mitzuteilen.

Hier die Details:

Datum: Montag 22 März 2010
Uhrzeit: 10.00 – 12.30
Veranstaltungsort: Charlemagne-Gebäude, Tagungsraum Alcide de Gaspieri – Rue de la Loi, 170 B-1049 Brüssel

Aus Sicherheitsgründen ist eine Anmeldung bis zum 15. März 2010 erforderlich. Die Anmeldung mit Angabe des Namens und der vertretenen Organisation ist zu richten an: TRADE-ACTA-MEETING@ec.europa.eu

Wegen beschränkter Kapazitäten des Tagungsraums richtet sich die Teilnahme nach dem Prinzip „first-come, first serve“. Es besteht die Möglichkeit schriftlich Stellung zu nehmen bis zum 22. März 2010: TRADE-ACTA-MEETING@ec.europa.eu

PRAKTISCHE DETAILS

Date : Monday 22nd March 2010 Datum: Montag 22 März 2010
Time : 10.00 – 12:30 Uhrzeit: 10.00 – 12.30
Location : Charlemagne Building, Room Alcide de Gaspieri – Rue de la Loi, 170 B-1049 Brussels Veranstaltungsort: Charlemagne-Gebäude, Saal Alcide de Gaspieri – Rue de la Loi, 170 B-1049 Brüssel

To register (pre-registration is required for security reasons) Zur Anmeldung (Vor-Registrierung ist aus Sicherheitsgründen erforderlich)

– Please send an email with your name and the name of the represented organisation to TRADE-ACTA-MEETING@ec.europa.eu – Bitte senden Sie eine E-Mail mit Ihrem Namen und den Namen der Organisation vertreten zu TRADE-ACTA-MEETING@ec.europa.eu
– Due to the room capacity (approx. 350), participation will be on a first-come, first-serve basis. – Aufgrund der Zimmer Kapazität (ca. 350), wird die Teilnahme auf einer „first-come, first serve“ arbeiten. Presence of more than one person per participating organisation will also be conditioned to the total number of participants. Anwesenheit von mehr als einer Person pro teilnehmender Organisation wird auch auf die Gesamtzahl der Teilnehmer abhängig gemacht werden.
– Closing date for registration: 15 March 2010 – Anmeldeschluss: 15. März 2010
– Please note: Admission is free. – Bitte beachten Sie: Der Eintritt ist frei. However, the European Commission is not able to cover travel or subsistence expenses for attendance at this meeting. Allerdings ist die Europäische Kommission nicht in der Lage, Reise-oder Aufenthaltskosten für die Teilnahme an dieser Sitzung zu decken.
– Those unable to participate in the meeting and/or wishing to present their positions in writing may send their comments to TRADE-ACTA-MEETING@ec.europa.eu , no later than 22 March 2010. – Wer nicht an der Sitzung teilzunehmen und / oder wollen, um ihre Positionen schriftlich vorlegen können ihre Kommentare TRADE-ACTA-MEETING@ec.europa.eu senden, spätestens am 22. März 2010.

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Netzpolitik

Neue Freunde der Transparenz bei ACTA

Wie bereits berichtet, hat sich Deutschland als Bebachter in den Verhandlungen über das Handelsabkommen ACTA bisher gegen mehr Transparenz und gegen eine Veröffentlichung der Vertragsentwürfe ausgesprochen. Offensichtlich hat sich diese Position geändert. In der letzten Woche hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bei Spiegel Online erklärt:

„‚Die vorläufigen Verhandlungstexte sollten so bald wie möglich veröffentlicht werden.‘ Sie plädiere für ‚mehr Transparenz und Offenheit bei den Vertragsverhandlungen‘ (…). Man habe das im Rahmen der EU-internen Beratungen mit einer Reihe weiterer Staaten ‚auch sehr deutlich gemacht'“.

Die geänderte Haltung Deutschlands scheint sich auf die Haltung der gesamten EU auszuwirken. Die schwedische Regierung gab bekannt (Mitteilung im Original / Google Übersetzung Deutsch), dass im handelspolitischen Ausschuss der EU ein Durchbruch für Transparenz in den ACTA Verhandlungen erzielt worden sei:

„Die EU-Mitgliedstaaten haben sich heute auf eine baldige Veröffentlichung des Vertragsentwurfes der ACTA Verhandlungen verständigt. Die Verständigung, die in der heutigen Sitzung des EU-Handelspolitik Ausschusses erzielt wurde, bedeutet, dass die EU andere ACTA Partner aktiv ermutigen soll, diese Linie der EU zu unterstützen.“

Jetzt wird sich die EU nur noch gegen die USA, Singapore und Südkorea durchsetzen müssen. Nicht nur in Sachen Transparenz der Verhandlungen gibt es Neuigkeiten. Laut Spiegel Online hat sich die Bundesjustizministerin auch inhaltlich geäußert:

„Die Bundesregierung wird kein völkerrechtliches Abkommen akzeptieren, das Netzsperren enthält.“

Die Äußerung ist leider nicht ganz eindeutig. Einerseits geht es im Rahmen des ACTA Abkommens auch um 3strikes Regelungen und nicht allein um Netzsperren. Außerdem ist Verhandlungspartner beim Handelsabkommen die EU, so dass die Bundesrepublik, wie bei SWIFT, nicht Vertragspartner des Abkommens wäre. Man darf aber annehmen, dass die Haltung der jetzigen Bundesjustizministerin nicht anders ist, als die der Vorgängerin, Brigitte Zypries, die sich bekanntlich deutlich gegen 3strikes Regelungen ausgesprochen hatte.