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Desaster der Demokratie

In diesen Tagen entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit des ESM. Im Kern geht es um die durch die letzte Entscheidung der EZB noch verschärfte Frage, ob das Haushaltsrecht des Parlamentes durch den ESM verletzt wird. Letzten Endes können ja mit dem geschaffenen „Rettungsinstrument“ unmittelbar, quasi im Namen und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland, Schulden in unbegrenzter Höhe begründet werden.

Staatsschulden ohne Parlament

Wenn also im nächsten Jahr ein neues Parlament gewählt wird, dann ist dessen Einfluss auf die Steuergesetzgebung und die Ausgabenpolitik möglicherweise bereits deshalb begrenzt, weil in den Folgejahren Fehlbeträge aus dem ESM von Deutschland finanziert werden müssten. Auch wenn der schlimmste Fall gar nicht eintreten muss – das ist für sich genommen problematisch. Schon die Glorious Revolution hatte mit der Bill of Rights 1689 den Grundsatz durchgesetzt, dass der König für die Erhebung von Steuern und Abgaben die Zustimmung des Parlamentes braucht. Und genau darauf berief sich die Revolution der amerikanischen Kolonisten gegenüber dem Mutterland: „No taxation without representation.“ Wenn außerhalb des Haushaltsrechts des Parlamentes Schulden zu Lasten der Bundesrepublik begründet werden können, bricht ein Baustein liberaler Demokratie weg.

Kontrollverlust

Damit ist jedoch das ganze Dilemma noch gar nicht hinreichend beschrieben. Die Beseitigung von Handelsschranken zwischen Nationen und die damit einhergehende Internationalisierung des Waren-, Dienstleistungs- und Finanzverkehrs, mit einem Wort der Trend zur Globalisierung, schränkt mutatis mutandis die Möglichkeiten des Nationalstaats zur Regulierung der Angelegenheiten innerhalb der Grenzen seines eigenen Territoriums ein. Und die fortschreitende Technologisierung ermöglicht Produktivitätsgewinne, die den Wegfall oder die Verlagerung von Arbeitsstellen bewirken. Neue Player erlangen Gewicht in den internationalen (Handels-) Beziehungen, man denke nur an China. Die Notwendigkeit für international abgestimmte Regularien, auch und gerade für die Finanzmärkte, steigt in dem Maße, als die Fähigkeit solche politischen Lösungen im Konsens zu erzielen abnimmt.

Die EU kann man auch als ein Projekt verstehen, politische Kontrollfähigkeit angesichts der Entwicklung zurückzugewinnen. Und gerade der ESM soll ja die einzelnen Staaten davor schützen, zum einflusslosen Spielball entfesselter Finanzmärkte zu werden. Die konkreten Institutionen der EU jedoch müssten eigentlich jede Partei in Opposition bringen. National-konservative Parteien dürften sich darüber wundern, dass dem Verlust an Souveränität des Nationalstaates augenscheinlich kein nennenswerter Gewinn an Handlungsfähigkeit auf der EU-Ebene korrespondiert. Jedem echten Marktliberalen sollte davor Grausen, wie sich hier die EU als Staatengemeinschaft zum Nachtwächter der Finanzplutokratie macht. Und selbstredend müssten Sozialdemokraten dagegen opponieren, wie die öffentliche Wohlfahrt derart in den Dienst partikularer Gewinninteressen gestellt wird.

Es regiert der Sachzwang

Nichts dergleichen passiert jedoch. Die Warnung vor einem negativen Urteil des BVerfG in Sachen ESM und der möglichen Folgen auf die Finanzmärkte ist nichts anderes als die Kapitulation vor dem Sachzwang – die Abdankung vom politischen Mandat: „Liebe Wähler, bitte versteht, einen politischen Gestaltungsauftrag können wir gar nicht wahrnehmen, selbst wenn wir wollten.“

Jetzt soll es also das BVerfG richten. Jene urliberale Institution, die aus der Verfassung heraus den Auftrag hat, Rechte des Einzelnen und das Grundgesetz auch gegen den demokratischen Gesetzgeber zu bewahren und zu verteidigen, soll jetzt die Prärogative des demokratischen gewählten nationalen Gesetzgebers gegenüber der EU-Exekutive schützen. Und zugleich über einen Sachverhalt entscheiden, den die gewählte Regierung faktisch als außerhalb ihrer politischen Handlungsfähigkeit liegend betrachtet. Was immer das BVerfG entscheidet – es ist ein Desaster der Demokratie.

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Grundsatzurteil zur Vorratsdatenspeicherung angekündigt

Am Dienstag, den 2. März, wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkünden im Verfahren betreffend die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung. DPA berichtet vorab über Hans-Jürgen Papier, den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts:

„Papier (hat) ein Grundsatzurteil zu der Massenspeicherung von Telefon und E-Mail-Verbindungsdaten angekündigt – und zwar eines, das in ganz Europa Beachtung finden wird.“

Das Verfahren ist historisch bereits insofern, als mehr als 35.000 Betroffene Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Dies ist nicht zuletzt Bürgerrechtlern aus dem Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung zu verdanken.