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Prinzip wird teuer

Heinrich von Kleist hat mit „Michael Kohlhaas“ eine exemplarische Erzählung darüber verfasst, was jeder praktisch tätige Jurist zu lernen hat: „Prinzip wird teuer“. Wenn die Parteien eines (Rechts-) Streits keine pragmatischen Interessen mehr verfolgen und unter Einsatz aller verfügbaren Ressourcen um des Prinzips willen gestritten wird, dann wird die Auseinandersetzung teuer. Als besonders anfällig für solcher Art Streitigkeiten galt bisher das Nachbarrecht oder auch das Familienrecht.

Zwischenzeitlich scheinen nun aber auch im Urheberrecht die Knallerbsensträucher bestens zu Gedeihen. Mit wirren Erklärungen tun sich die Befürworter von ACTA hervor. Was nur noch deutlich wird – es geht der Verwertungsindustrie bei ACTA um’s Prinzip:

  • Der Bundesverband der Deutschen Industrie und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels – neben anderen Verbänden – bezeichnen die Proteste gegen ACTA als Angriff auf demokratische Institutionen. Offensichtlich gebührt das Recht auf Teilhabe am politischen Entscheidungsprozess nur den betreffenden Unternehmen und ihren Verbänden.
  • Die Deutsche Content Allianz behauptet „alle bei ACTA zur Eindämmung von Rechtsverletzungen vorgesehenen Maßnahmen entsprechen bereits dem deutschen Schutzniveau“, nur um daraus dann umstandslos zu folgern: Deswegen solle „das Abkommen nun auch unterzeichnet werden“.  Das ist natürlich nicht nachzuvollziehen.

Auch wenn sich Tendenzen in der EU-Kommission abzeichnen, die auf einen vorsichtigen Rückzug hinweisen bleibt doch abzuwarten, ob nicht ACTA zu einer Frage des Prinzips gemacht werden soll. Die Erfahrung lehrt: Dann wird’s teuer.

Wer sich gegen ACTA engagieren möchte, kann dies zum Beispiel hier tun.

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Medien

Leistungsschutzrecht – nicht nur für gewerbliche Nutzer

Nachdem sich in einer gemeinsamen Erklärung deutsche Wirtschaftsverbände, unter anderem auch der Bundesverband der Deutschen Industrie, gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger ausgesprochen haben, folgte zunächst eine leicht hysterische, in jedem Fall aber harsche Reaktion seitens der Verleger:

„Als völlig überzogen wurde auch die Behauptung des BDI kritisiert, die Presse wolle Lasten in ‚Milliardenhöhe‘ auf die Wirtschaft abwälzen und gefährde damit insbesondere den Mittelstand. ‚Davon kann keine Rede sein‘, sagten die Sprecher. ‚Von Milliarden haben wir nie gesprochen. Im Gegenteil: Der BDI weiß aus Gesprächen mit den Verlegerverbänden, dass solch absurde Größenordnungen weder geplant noch vorgeschlagen worden sind.'“

Nun, ich weiß natürlich nicht, was zwischen Presseverlegern und dem BDI besprochen wurde, aber dass mit dem Leistungsschutzrecht Einnahmen in Milliardenhöhe generiert werden sollen, wurde von Verlegerseite in der Anhörung des BMJ zum Leistungsschutzrecht so gesagt.

Zwischenzeitlich ist es um das Leistungsschutzrecht etwas ruhiger geworden. Möglicherweise setzt hinter den Kulissen des politischen Berlins das grundsätzliche Nachdenken über ein solches Leistungsschutzrecht ein.

Zu den grundsätzlichen Erwägungen, ob es überhaupt eines solchen Leistungsschutzrechts bedarf und wen es denn trifft, passt ein Zitat von Mathias Döpfner, das ich bisher im Internet so noch nicht gefunden habe. Das Zitat von Mathias Döpfner stammt aus dem Buch „2020 – Gedanken zur Zukunft des Internet“ (Buchbesprechung hier bei Thomas Knüwer). Döpfner analysiert die Gewinnmöglichkeiten der Verlage im Netz und meint:

„Dafür gibt es Dutzende von Möglichkeiten. (…) Sei es, dass wir über eine Verwertungsgesellschaft das Recht auf gewerbliche Nutzung der [Verlags-] Webseiten an Firmen verkaufen. „

Das ist die bisher öffentlich eingestandene Zielrichtung des Leistungsschutzrechts. Aber Döpfner schreibt eben einen Satz vorher auch:

„… Sei es, dass wir Internet-Zugangsanbietern das Recht verkaufen, ihren Kunden die Webseiten eines Verlages oder einer Gruppe von Verlagen zeigen zu können.“

Es geht den Verlegern offensichtlich nicht nur um eine Presse-GEZ für gewerbliche Nutzer – es geht wohl noch immer auch um die privaten Nutzer, die über den Umweg der Internet-Zugangsanbieter zu einem Holzmediensoli herangezogen werden sollen.