Mirko Lange von Talkabout hat auf G+ drei Postings zum Thema Ansgar Heveling, dem Gegensatz zwischen digitalem Fortschritt und analogen Bewahrern und dem „Clash of Cultures“ zwischen beiden geschrieben. Mir sind diese Postings allesamt zu chiliastisch, insofern sie auf einen apokalyptischen Endkampf zwischen Netz und „realem Leben“ fokussieren und sie sind mir in ihrem Denken auch zu antagonistisch, insofern als unvereinbare Gegensätze konstruiert werden, wie z.B. „digital“ vs. „analog“, „Fortschritt“ gegen „Bewahrung“ oder gar „Bürgerlich“ gegen „digitale Maoisten“. Da ich etwas umfangreicher antworten möchte, verblogge ich hier meine Erwiderung:
Die Art der Argumentation des Denkens in Gegensätzen, die sich dann in einem zugespitzten Endkampf entscheiden werden, folgt nicht aus der Sache heraus, sondern ist nüchternen Gesichtspunkten politischer Strategie geschuldet. Heveling hat seinen Beitrag in Verteidigung eines wie immer gearteten Verständnisses des Urheberrechts in der digitalen Welt geschrieben. Wer ihm nicht zustimmt, muss sich zu den „digitalen Horden“ und den „Maoisten“ zählen. Bei der Auseinandersetzung um das Zugangserschwerungsgesetz waren die Vorwürfe noch etwas weitergehend, im Sinne von: Wer gegen dieses Vorhaben war, verteidigte – so seinerzeit der Anwurf – als digitaler Anarchist sein vermeintliches Recht auf Freizügigkeit – vulgo: das Recht auf ungehinderten Konsum von ‚Kinderpornographie‘.
Im einen, wie im anderen Falle ist der Konflikt jedoch nicht, das „Ob“ sondern das „Wie“. Natürlich soll der Urheber eines schöpferischen Werkes eine Vergütung erhalten, die möglichst auskömmlich ist. Die Frage ist also „nur“, welches Urheberrecht in der digitalen Welt benötigt wird, um dies zu bewerkstelligen. Bei ‚Kinderpornographie‘ ging es nicht um das „Ob“ einer Bekämpfung, sondern um das dazu geeignete und sinnvolle Mittel.
Wer in dieser Konstellation sachliche Entgegnungen als digitalen Maoismus verunglimpft und den heraufziehenden Endkampf zwischen bürgerlich-rechtsstaatlichen Werten und dem digitalen Maoismus im Netz beschwört, verschleiert nur, dass es ihm in der Sache schlicht darum geht, sich einer sachlichen Auseinandersetzung zu entziehen und seine Vorstellung eines „Wie“ der Lösung ungehindert von sachlichen Einwendungen durchzusetzen.
Ich wage ein schräges und etwas despektierliches Bild: Gesetzt den Fall, ich wäre für die gesetzliche Regulierung des Schrebergartenwesens in Deutschland zuständig. Mein Vorschlag wäre nun aus Brandschutzgründen eine gesetzliche Regelung des Inhalts:
a) Schrebergärten dürfen nur nach persönlicher Identifikation betreten werden. Es ist 6 Monate lang zu protokollieren, wer Schrebergärten betreten hat.
b) Es ist sicherzustellen, dass Schrebergärten nur nach vorheriger Kontrolle, auch mit Körper-Scannern, betreten werden dürfen, um sicherzustellen, dass keine verbotenen Brandbeschleuniger in die Kolonie gelangen. Verwendet werden dürfen nur gesetzlich festgelegte Grillanzünder.
c) Zwischen jeder Parzelle ist eine mindestens 2 Meter hohe Brandschutzmauer zu errichten.
Ein solcher Vorschlag wird sachlicher Kritik begegnen, auch wenn man unterstellen darf, dass auch der letzten Laubenpieperkolonie der Brandschutz ein Anliegen ist. Ich kann mich nun der sachlichen Kritik stellen. Oder aber ich bezeichne pauschal die Kritiker als „pyromanisch veranlagte Brandschutz-Anarchisten“, denen ihre „persönliche Freizügigkeit wichtiger ist, als das Wohl und Wehe Ihrer Mitmenschen“.
Wenn ich Letzteres täte, dann doch nur, um mich einer sachlichen Auseinandersetzung zu entziehen und meine Vorstellungen ohne Rücksicht auf Lebenswelt und Befindlichkeit der tatsächlich Betroffenen durchzusetzen.
Man kann es einen „Clash of Cultures“ nennen, wenn von der Politik erwartet wird, dass sie sich mit sachlicher Kritik aus der Lebenswelt der Betroffenen auch befassen und diese berücksichtigen soll. Man kann aber auch, wenn dies nicht geschieht, das einfach „schlechte Politik“ nennen. Und wer so agiert, ist vielleicht auch ein schlechter Politiker.