Die Bundesregierung arbeitet an einer Überarbeitung des Telemediengesetzes (TMG). Heise berichtet unter der Überschrift: „Opposition fordert Reform der Haftungsregeln für Online-Anbieter„. Änderungen des TMG sind deshalb so bedeutsam, weil das Telemediengesetz das Querschnittsgesetz für die Verantwortlichkeit der Diensteanbieter (zum Beispiel Hostprovider oder Zugangsanbieter) und deren Haftung ist. Auf das TMG verweist auch der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV). Es bleibt abzuwarten, ob im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens die Regelungen zur Verantwortlichkeit der Diensteanbieter angepasst und überarbeitet werden.
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