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Die Stahlhelmfraktion im Urheberrecht

Warum „die CDU/CSU“ nicht für SOPA ist

Vorab: Ich bin nicht Mitglied der CDU oder der CSU (und auch sonst keiner Partei). Und gerade deshalb, weil mir an einer parteipolitischen Auseinandersetzung nicht gelegen ist, liegt mir an einer Klarstellung, die meiner Wahrnehmung entspringt.

Entgegen den verschiedentlichen Meldungen bei Netzpolitik.org, bei Jörg Tauss und daran anschließend auch bei den Netzverstehern von der SPD, ist meines Erachtens nicht davon zu sprechen, „die CDU/CSU“ sei für SOPA.

Natürlich ist mir die unselige Pressemitteilung von Dr. Günter Krings aus Mönchengladbach bekannt, der sich nicht zu schade war, die Debatte in den USA zu SOPA mit den Worten zu kommentieren: „US-Amerikanische SOPA-Gesetzgebung weist in die richtige Richtung“.

Ich bin jedoch nicht gewillt, diese Meinung „der CDU/CSU“ insgesamt in die Schuhe zu schieben.

Wer das politische Geschehen verfolgt, der konnte bereits feststellen, dass Günter Krings für den Bereich digitales Urheberrecht und Netzpolitik ungefähr die Stellung einnimmt, die Hans-Peter Uhl im Bereich liberaler Bürgerrechtspolitik einnimmt. Wie jener auch, so hat im Grunde genommen Günter Krings außer einer Meinung aus dem letzten Jahrhundert nichts beizusteuern zum Thema Urheberrecht im digitalen Zeitalter oder Netzpolitik. Während anderenorts in „der CDU/CSU“ wichtige Fragen aufgeworfen werden und sogar erste Ansätze in die öffentliche Diskussion eingebracht werden, gibt Krings quasi die Einmann-Stahlhelmfraktion im Urheberrecht: Jeder Einsicht und Erkenntnis abhold, verschanzt er sich im Schützengraben seiner betonierten Meinung.

Aber die Standpunkte, die er vertritt, werden niemals dauerhaft Standpunkte „der CDU/CSU“ bleiben. In letzterem Punkte bin ich mir schlicht deshalb sicher, weil mit derartigen Positionen „die CDU/CSU“ nicht nur nicht mehrheitsfähig ist (das ist sie in diesem Themenfeld bereits heute nicht mehr), sondern vielmehr in nicht wenig mehr als 5 bis 10 Jahren komplett politikunfähig wird. Man kann keine Politik durchhalten, die letztlich damit droht, den Wählerinnen und Wählern ihr tägliches Arbeits-, Informations- und Kommunikationsmittel wegzunehmen oder bedeutend einzuschränken. Und je mehr das Netz alle Lebensbereiche durchdringt und je mehr Netznutzer zur Wahl gehen werden (was eine reine Frage der Demoskopie ist), desto unhaltbarer werden Standpunkte, wie die von Krings.

Wem also nicht an parteipolitischer Reibung oder der Pflege beliebter Feindbilder liegt, der sollte nicht ohne Not Meinungsäußerungen von Günter Krings mit Meinungen „der CDU/CSU“ gleichsetzen. Ich schenke meine Aufmerksamkeit lieber denjenigen Politikern in der CDU/CSU, die mental bereits im digitalen Zeitalter leben.

 

[Update: 26.01.2012 – 20:00 Uhr]

Die Süddeutsche berichtet über offenen Widerspruch in der CDU gegen die Pressemitteilung von Günter Krings.

[Update: 26.01.2012 – 23:00 Uhr]

Ich hatte übersehen, dass Spiegel Online noch deutlicher berichtet: „Unionspolitiker pfeifen Copyright-Hardliner zurück.“

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Friendly Fire: Kulturflatrate

Dieter Gorny, die Verbalhaubitze der Verwertungsindustrie und Experte in Sachen „Digitaler Maoismus„, fordert jetzt staatliches WLAN (!?) für alle – bezahlt mit GEZ-Gebühren.

Persönlich bin ich ja skeptisch, wenn jemand, der die Vorratsdatenspeicherung befürwortet, sich dann auch noch für ein öffentlich-rechtliches WLAN einsetzt. Und wer gleichzeitig für „Netzneutralität“ und für „3strikes“ eintritt, hat sowieso keine netzpolitische Glaubwürdigkeit.

Entscheidend scheint mir aber zu sein, dass die Verluste durch friendly fire bei diesem Diskussionsvorschlag höher sind, als der Erfolg, der erreicht werden könnte.

Bei Internetzugängen gibt es einen funktionierenden Wettbewerb und der Wettbewerb der Provider orientiert sich natürlich an der Nachfrage der Kunden. Der Kunde hat die Wahl.

Bei den von der Verwertungsindustrie kontrollierten kulturellen Inhalten kann der Kunde leider nicht wählen. Die meisten Inhalte sind entweder nicht oder nicht bequem und ganz sicher auch nicht zu adäquaten Preisen im Internet zugänglich. Falls denn also Dieter Gorny wahrhaftig der Meinung sein sollte, „In allen Fragen gilt für mich: Eine demokratische Entscheidung ist mir lieber, als eine ökonomische”, und wenn es denn richtig ist, dass Dieter Gorny plötzlich eine offene Diskussionsbereitschaft bei sich entdeckt hätte: Reden wir über die Kulturflatrate.

Bei dem Zugang zu Inhalten gibt es auf Seiten der Anbieter ein Versagen des Marktes – nicht beim Zugang zum Internet. Also reden wir doch lieber über die Kulturflatrate!

 

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JMStV, Blogger und die lässlichen Einschätzungen

Um es vorab klar zu sagen: die Diskussionen der letzten Tage zum JMStV waren mir etwas zu aufgeregt. Störend finde ich aber mindestens im gleichen Maße nun diejenigen, die die Debatte scheinbar bisher nicht verfolgt haben, aber sich gleichwohl im Stande sehen, schon mal vorab Entwarnung zu vermelden. Dazu gehört nun leider auch Udo Vetter. Wohlgemerkt – Udo Vetter schreibt in seinem Blog überwiegend nichts Falsches, aber er vermittelt leider auch nicht das vollständige Bild. Deswegen aus meiner Sicht einige, wie ich meine nicht unbedeutende, Korrekturen.

1.    Das-war-schon-immer-so Argument
Richtig ist, wer entsprechende entwicklungsbeeinträchtigende Angebote veröffentlicht hat, musste bereits früher entweder Sendezeitbeschränkungen oder Zugangsbeschränkungen mit einem Altersverifikationssystem einrichten. Daraus folgert Udo Vetter jetzt quasi im Umkehrschluss: Wer bisher nichts getan hat, muss auch morgen nichts tun.

„Das ist im Wesentlichen übrigens auch bisher schon geltendes Recht. Gekümmert hat es kaum jemanden. Bis auf das Verbot eines Anorexie-Blogs und einige Anschreiben des zahnlosen Tigers jugendschutz.net ist mir bislang kein flächendeckender Schlag gegen Blogs bekanntgeworden.“

Das Das-war-schon-immer-so Argument lebt von der Unterstellung, dass der Verfolgungsdruck beim Jugendschutz (durch jugendschutz.net, Medienaufsicht und äußerstensfalls Abmahnanwälte) gering bleiben wird. Diese Unterstellung kann zutreffen; sie kann sich aber auch als falsch herausstellen. Politisch wird jedenfalls die Absicht zur Stärkung des Jugendschutzes im Internet bekundet.

Im übrigen ist es meines Erachtens – das richtet sich natürlich nicht an Udo Vetter – kein überzeugendes Argument für eine dringend gebotene, sofortige Verabschiedung des neuen JMStV, wenn zugleich stillschweigend behauptet wird, dass die Kluft zwischen den gesetzlichen Anforderungen beim Jugendschutz und der tatsächlich gelebten Praxis auch weiterhin hoch bleiben wird.

2.    Das-wird-keinen-betreffen Argument
Im Rahmen der gesamten Debatte rund um den JMStV war immer ein Kernpunkt die Frage der Reichweite der Alterskennzeichnungspflicht. Ich schreibe hier bewusst Pflicht, weil meines Wissens nach selbst Befürworter des neuen JMStV nicht mehr von einer „freiwilligen“ Alterskennzeichnung sprechen. Die Sache ist ja auch klar: Wer entsprechende entwicklungsbeeinträchtigende Angebote vorhält, muss entweder (i) Sendezeiten einhalten, (ii) Zugangssysteme einrichten oder eben (iii) die Alterkennzeichnung nutzen. Udo Vetter meint:

„Bei einer Durchsicht eben ist mir kein einziger Beitrag aufgefallen, der so hart war, dass jemand auch nur ernsthaft eine Altersfreigabe erst ab 16 oder gar 18 Jahren fordern könnte. (…) Es könnte auch gut sein, dass wir für 99 % des Genres falsche Befürchtungen haben. (…) Die weitaus meisten Blogs sind einfach brav genug, um nicht einmal ansatzweise ins Raster des JMStV zu fallen.“

Hier gibt es zunächst eine Differenz in der Sache: Das Labeling gilt nämlich auch für Inhalte „ab 12“ (als Blogger oder Webseitenbetreiber müsste man nur dann Content für diesen Alterbereich nicht labeln, wenn man ihn, so die FSM, „von für jüngere Kinder bestimmten Angeboten getrennt“ hält – wie immer man sich das vorzustellen hat). Was Udo Vetter aber weitestgehend unberücksichtigt lässt: Der JMStV setzt darauf, dass über die Access-Provider möglichst flächendeckend Jugendschutzprogramme (-filter) verbreitet und dann am heimischen PC eingesetzt werden. Keiner kann derzeit sagen, ob diese Programme dann – was gewissermaßen konsequent wäre –nicht gelabelten Content als „ab 18“ behandeln und entsprechend ausblenden. Wer in diesem Falle nicht labelt riskiert (abhängig von der Funktionalität und Verbreitung dieser Jugendschutzprogramme) von Jugendlichen nicht mehr gelesen werden zu können.

Die  durch den JMStV verursachten Probleme kann man m.E. nicht erfassen, wenn man nur den Text liest. Unterstellt Jugendschutzprogramme fänden weite Verbreitung und würden dann nicht gelabelten Content im Zweifel ausblenden (sei es durch Overblocking), gibt es nämlich im Grunde eine Notwendigkeit seine Inhalte auch dann zu labeln, wenn überhaupt keine entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote vorgehalten werden. Oder man ist sich bewusst, ohne Labeling eben jugendliche Leser auszuschließen.

Auch hier gilt im Übrigen: Wenn 99% aller Blogs und Webseiten tatsächlich nicht betroffen wären, warum berücksichtigt der neue JMStV dies nicht und nimmt private Blogs und Webseiten aus dem Anwendungsbereich heraus. Der allgemeine Sittenverfall der deutschen Jugend wird mit Sicherheit nicht durch private Webseiten aus Deutschland verursacht.

3.     Das-kann-ja-nicht-sein Argument
In der Auseinandersetzung zu user generated content, also der Frage, inwiefern Foren oder Blogkommentare durch den neuen JMStV betroffen sind,  kommt abschließend bei Udo Vetter das Das-kann-ja-nicht-sein Argument zum Zuge:

„(…) Die Regelungen des Telemediengesetzes [bleiben] unberührt. Diese schließen aber gerade eine Haftung des Anbieters für Inhalte Dritter aus. Bei vernünftiger Auslegung dürfte sich also an dem Grundsatz nichts ändern, dass Kommentare und Foreneinträge den Seitenbetreibern frühestens zugerechnet werden, wenn er auf Probleme hingewiesen wurde. Es dürfte auch nach dem JMStV keine Pflicht geben, usergenerierten Content eigenständig zu prüfen.“

§ 5 Abs. 3 des JMStV bestimmt nun aber, dass der Anbieter die Einbeziehung oder [den] Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot“ verhindern solle. Die Einbeziehung verhindern kann aber ein Anbieter nur, wenn er proaktiv Forenbeiträge oder Blogkommentare samt zugehöriger Verlinkung überprüft. Außerdem ist keineswegs klar, wann eine nachträgliche „Kenntnisnahme“ entsprechender Inhalte vorliegt. Offenbar hat bei Abfassung des JMStV der Web 2.0 Kodex der FSM Pate gestanden. Dieser bestimmt insoweit: „Den Nutzern muss es jederzeit möglich sein, dem Betreiber (…)  rechtswidriges Verhalten zu melden. (…) Die Meldefunktion ist an prominenter Stelle der Plattform schnell erreichbar“ zu platzieren. Es steht zu vermuten, dass mit dem JMStV eine derartige Lösung gefördert werden solle. Dann soll man für entwicklungsbeeinträchtigende Angebote bereits dann verantwortlich sein, wenn jemand das „Meldeknöpfchen“ im Blog gedrückt hat.

Abschließend: Es besteht kein Grund zur Hysterie. Genauso wenig ist aber nun zur heiteren Gelassenheit zu raten. Der JMStV wirft viele Probleme auf, von denen erst die Zukunft erweisen wird, in welchem Umfang sich diese realisieren. Was aber schon gegenwärtig gesagt werden kann: Alle oben genannten Problemfelder wurden bereits im Entwurfsstadium des JMStV thematisiert. An keiner dieser Stellen hat es eine substantielle Verbesserung des JMStV gegeben. Die Gleichgültigkeit oder gar der politische Unwille, hier den JMStV zu verbessern, kann niemanden zur Gelassenheit mahnen. Alles andere wäre ein lässliches Urteil.

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„Keine Netzsperren“ ist nicht genug

Wenn eine „Berliner Rede“ angekündigt wird, erwarte ich irgendwie, dass – mindestens inhaltlich – von einem „Ruck“ die Rede ist, der durch das Land gehen müsse. Eine „Berliner Rede zum Urheberrecht“ weckt bei mir also die Erwartung auf eine schwungvolle (Neu-) Ausrichtung des Urheberrechts.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nun gestern unter eben diesem Vortragstitel eine Rede zum sogenannten 3. Korb der Urheberrechtsreform gehalten.  Das mildeste Urteil zum Ergebnis der Veranstaltung lautet in etwa:  „Es gab nichts Neues„. Ich jedoch war offen gesagt enttäuscht.

Zugegeben, das Umfeld für eine kraftvolle Initiative zur Neuausrichtung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter ist nicht eben günstig. Die schwarz-gelbe Koalition veranstaltet in Berlin ein Theater der Grausamkeit. Die Performance der Truppe ist nach Inhalt und Form nicht genügend. Wo sollte da jetzt die Kraft für einen großen Wurf, eben ein „Ruck“ in Sachen Urheberrecht herkommen?

Eines indessen hat die Rede der Justizministerin auch deutlich gemacht und insofern enthielt sie vielleicht doch eine Neuigkeit: Die netzpolitische Lichtgestalt (der FDP), für die  mancher sie halten mochte, ist Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht.  Denn die Agenda, die verkündet wurde, ist weder freiheitlich-liberal noch gar netzpolitisch inspiriert oder durchdacht:

1. Warnhinweise für ‚Raubkopierer‘

Die Justizministerin befürwortet offensichtlich, dass die Provider „mehr Verantwortung für den Schutz des Urheberrechts übernehmen“ und Warnhinweise an Nutzer versenden. Konkret soll ein

„User den automatischen Hinweis auf seinen Bildschirm bekommen: ‚Hallo, was Du da gerade tust, ist illegal und verletzt das Urheberrecht'“.

Und dann folgt:

„Die Reaktion der Provider auf solche offenkundigen Rechtsverletzungen erschöpft sich viel zu häufig darin, die Verantwortung allein auf die User abzuschieben. (…) Die Provider [sollten] aber ein vitales Eigeninteresse daran haben, ihre Geschäftsmodelle nicht als Plattform für illegale Aktivitäten missbrauchen zu lassen. Es liegt auf der Hand, dass ansonsten der Ruf nach Regulierung lauter werden wird.“

Die Ministerin wird schwerlich erklären können, wie dies durch Provider geleistet werden sollte, ohne ggf. den Datenverkehr zu untersuchen und die gewonnenen Daten zum Zwecke der Versendung der Warnhinweise zu speichern. Die Frage, die Leutheusser-Schnarrenberger aber offensichtlich nicht im Sinne  eines freiheitlich-liberalen Verständnisses beantwortet, ist:

  • Ist es wirklich gewollt, dass ein Telekommunikationsunternehmen für das Kommunikationsverhalten der Kunden verantwortlich sein soll?

Soll die Post etwa dafür Verantwortung tragen, dass ihr Briefnetz nicht zum Versand ‚raubkopierter‘ CDs benutzt wird. Und ist der Preis, der für diese von einer FDP-Politikerin eingeforderte Verantwortung der ISP gezahlt werden muss, nicht ein wenig zu hoch: Kontrolle der Nutzer.

2. Providerhaftung

Es ist dann nur „folgefalsch“, dass die Justizministerin die verfehlte Rechtsprechung des BGH zur Inanspruchnahme von Providern auf Unterlassung (im Falle von Rechtsverletzung) unterstützt. Hier wird „in der Diskussion um die Fortentwicklung der Providerhaftung klar Position im Interesse der Urheber“ bezogen:

„Die Provider bleiben hier in der Verantwortung.“

3. Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Das von den Presseverlegern angestrebte Leistungsschutzrecht fügt sich bekanntlich keineswegs harmonisch in eine marktwirtschaftliche Ordnung ein.  Gleichwohl hat sich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger jetzt festgelegt:

„Wir müssen deshalb die Debatte führen, nicht ob, sondern wie wir (…) die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen. Wie so ein Leistungsschutzrecht im Detail aussehen kann, ist offen.“

Aller grundsätzlichen Kritik an einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger zum Trotz will die Justizministerin hier eine gesetzliche Regelung durchsetzen. Immerhin: Über das konkrete „Wie“ möchte die Justzministerin auch mit der „Netzcommunity“ reden.

Mein persönliches Fazit: Im Urheberrecht setzt sich die Appropriation der Rechteverwerter weiter durch. Netzpolitisch betrachtet scheint sich die fatale Tendenz fortzusetzen, Provider für die Inhalte im Netz und das Verhalten der Nutzer verantwortlich zu machen. Aber schon unabhängig von den für eine Wissensgesellschaft wichtigen und unbeantworteten Fragen zum Urheberrecht gilt netzpolitisch: Einfach nur „Keine Netzsperren“ ist bei weitem nicht genug.

„Keine Netzsperren“ entwickelt sich zu einer Chiffre, dem Symbol einer abwesenden Leere: Es fehlt der FDP an einem schlüssigen netzpolitischen Gesamtkonzept.

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Mayhill-Fowler, Kubicki und die Netzsperren

Mayhill Fowler ist eine in den USA bekannte, ja inzwischen berühmte Bürgerjournalistin. Im Wahlkampf von Barack Obama hat Mayhill Fowler auf einer kleinen Veranstaltung notiert, dass Obama über die verbitterten (weißen) Amerikaner des Mittleren Westens geäußert hatte, diese würden sich in ihrem Frust an „Waffen und Religion klammern“. Über ihr Blog verbreitete Mayhill Fowler die Nachricht und die Äußerung wurde zu einem Politikum im Wahlkampf.

Dahinter steht kein singulärer Vorgang. Die digitalen Medien bieten vielfältige Möglichkeiten selbst zum Berichterstatter und Verbreiter von Nachrichten zu werden. Das gilt selbstverständlich und erst recht für politische Vorgänge [1].

So ist es auch kein Wunder, dass die prominenteste Befürworterin von Netzsperren, Ursula von der Leyen, ihrerseits ein kleines Mayhill-Fowler-Erlebnis hatte. CARTA kommentierte seinerzeit ein Video über eine Wahlkampfveranstaltung der Ministerin mit den Worten, dass „Ursula von der Leyen (…)  noch immer bereit ist, mit dem Thema Kinderporno-Sperren polemisch und in Rage Wahlkampf zu betreiben.“ Und brachte auch die zentrale Erkenntnis auf den Punkt:  „Es zeigt zugleich, wie sich die Mechanik der öffentlichen Debatte verändert hat.“

Wolfgang Kubicki, der Fraktionschef der FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, muss sich also nicht grämen. Er ist jetzt in bester Gesellschaft. Hendrik Wieduwilt, seines Zeichens Blogger und freier Journalist, berichtet  über ein erlesenes Zusammentreffen im „‚Kieler Kaufmann‘ im schmucken Villenviertel Düsternbrook“ anlässlich dessen zur Sperrung von ausländischen Glücksspielangeboten im Internet folgendes geäußert wurde:

„Schleswig-Holstein will (…)  Zugangsblockaden gegen illegale [Glücksspiel-] Angebote im Internet einführen. (…) Access Blocking! Und das sickert nun auch nach Schleswig-Holstein durch, wie Kubicki etwas gepresst bestätigt – eigentlich wolle er nämlich ’noch nicht zu viel verraten‘, der Gesetzentwurf der Regierungsparteien soll am 9. Juni in Berlin präsentiert werden. Aber eine Rechtsgrundlage für Sperrverfügungen wie in Dänemark werde es geben.“

Es kam, wie es kommen musste: Wolfgang Kubicki hat so via Blog von Hendrik Wieduwilt und einem Beitrag bei Telemedicus eine politische Bombe gezündet, deren Schockwellen sich über Twitter im Laufe des Tages entsprechend verbreiteten. Die Splitter und Querschläger dieser Bombe wird jetzt nicht zuletzt auch die FDP in Berlin abbekommen. Die FDP wird schwerlich auf Bundesebene in Berlin Netzsperren im Kampf gegen Kinderpornographie ablehnen können, nur um auf Landesebene im fiskalischen Interesse an einem staatlichen Monopol auf die Ausbeutung der Spielsucht eben jenes Instrument gutzuheißen. Einen solchen politischen Spagat in der netzpolitischen Argumentation wird die FDP nicht plausibel machen können.

Die Kritiker des Zugangserschwerungsgesetzes müssen sich indessen auf der ganzen Linie bestätigt fühlen.

Und nebenbei bemerkt: Gibt es womöglich tiefsinnige Hintergedanken, warum die aktuelle Forderung, das Netzsperren eben kein Instrument des Jugendschutzes nach dem JMStV sein dürfen, in der Politik so wenig Gehör findet?

[1] Einen lesenswerten Überblick findet man zum Beispiel bei: Moorstedt, Jefffersons Erben – Wie die digitalen Medien die Politik verändern, Frankfurt 2008. Buchbesprechung beim Perlentaucher.

[Update] Die FDP Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein hat inzwischen eine Pressemitteilung herausgegeben. Darin wird Wolfgang Kubicki wie folgt zitiert:

„Internet-Sperren seien aber seiner Ansicht nach keine sinnvolle Lösung, um illegale Angebote zu verhindern. Eine entsprechende Regelung sei im Gesetzentwurf zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages daher nicht vorgesehen, so Kubicki.“

Interessant ist, dass Kubicki damit nicht dementiert, die Äußerungen, wie von Hendrik Wieduwilt zitiert, ursprünglich  getätigt zu haben. Dazu passt auch die Kommentarlage bei Netzpolitik.org. Das angebliche Dementi der FDP ist also ein sogenanntes Non-denial denial. Darauf weisst jetzt auch in einem neuen Blogbeitrag Hendrik Wieduwilt hin. Sein Fazit:

„Offenbar nimmt die FDP nun allerdings von ihrem Vorhaben Abstand – und das wäre nach allen bisherigen Erfahrungen mit Access-Blocking eine gute Nachricht. Dass die liberale Partei das aber nicht ausdrücklich so sagt, sollte eigentlich niemanden wundern.“

Alles spricht dafür, dass die Überschrift dieses Blogbeitrages ihre Berechtigung behält: Wolfgang Kubicki hat Bekanntschaft mit Mayhill Fowler in der Person von Hendrik Wieduwilt gemacht.