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Filtersouveränität

Der Entwurf des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV), der seit neuestem kursiert und die alten Konzepte des gescheiterten Entwurfes aus 2010 repetiert, wird neuerdings mit innovativer Begrifflichkeit vermarktet: „Filtersouveränität„.

Das Tolle, Neue am JMStV, so will man uns offenbar glauben machen, sei, dass Eltern frei darüber entscheiden könnten, ob sie ein Jugendschutzprogramm einsetzen oder nicht. Entschuldigung bitte, dass ist doch wohl nicht ernst gemeint.

Natürlich können Eltern heute schon frei darüber entscheiden, ob sie ein Jugendschutzprogramm nutzen, um den Internetzugang von Kindern zu filtern. Dafür braucht es keinen neuen JMStV. Und ich meine, dass es schon politisch und nicht bereits rechtlich völlig klar sein sollte, dass der Staat Eltern nicht vorzuschreiben hat, ob und wie sie den Internetzugang ihrer Kinder zu reglementieren und zu filtern haben. Wenn dieses Recht der Eltern akzeptiert wird, dann ist das keine herausragende politische Errungenschaft des JMStV, sondern eine  pure Selbstverständlichkeit.

Zu dieser selbstverständlichen Anerkennung der Freiheit der Entscheidung von Eltern gehört dann aber auch, dass man die Entscheidung der Eltern gegen den Einsatz von Jugendschutzprogrammen akzeptiert und nicht, wie dies im Vorfeld des jetzigen Entwurfes zum JMStV geschehen ist, als unverantwortliche Entscheidung bildungsferner Haushalte darstellt und so zu diskreditieren versucht.

Dahinter steckt indessen noch ein zweites Argument, dass bei Heise explizit angesprochen wird: Das löbliche am JMStV sei doch, dass keine netzseitigen Jugendschutzsperren a la Zensursula vorgesehen seien.

Der geneigte Leser wird sich denken können: Ich bin auch hier skeptisch. Wenn Alterskennzeichnung und Jugendschutzprogramme auch weiterhin nicht flächendeckend genutzt werden, wird dann bei der nächsten Novelle des JMStV in 2016 die dann nächstliegende Stufe gezündet: Obligatorische, netzseitige Pornofilter wie in UK. Unabhängig von den praktischen Auswirkungen des JMStV ist ja auch die hinter dem Entwurf stehende Logik gefährlich. Bei diesen seitens des Staates angeordneten Filtern kann ja nach einem Fehlschlag nur eine weitere Eskalationsstufe technischer Filterkonzepte folgen.

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JMStV 2014: Das tote Pferd reiten

Ein bekanntes Sprichwort sagt: „Man kann nicht zweimal in denselben Fluss steigen.“ Dass es auch genau anders geht, beweisen die Bundesländer unter der Federführung des Landes Sachsen, mit der geplanten Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV). Offensichtlich besteht hier die Absicht, mit den gleichen Konzepten, wie beim gescheiterten JMStV im Jahre 2010, noch einmal erneut Baden zu gehen.

Der heute vorgelegte Entwurf des JMStV setzt, wie bereits im Jahre 2010, auf die Alterskennzeichnung von Webseiten durch Selflabeling. Diese Alterskennzeichen sollen dann durch Internetfilter (Jugendschutzprogramme) ausgelesen werden, damit – so die Vorstellung – Minderjährigen nur entsprechend altersgerechte Inhalte angezeigt würden. Der JMStV kennt hier nur die Altersstufen „ab 12“ und „ab 18“. Trotz der mangelnden Akzeptanz dieser Jugendschutzprogramme bei Eltern, erhoffen sich die Bundesländer dennoch eine weite Verbreitung und Nutzung dieser Jugendschutzprogramme. Je weiter aber diese Internetfilter tatsächlich verbreitet wären, umso eher ist man gezwungen, Inhalte auch dann zu labeln, wenn diese gar nicht jugendschutzrelevant sind. Sonst wird man ja von den Filtern ausgeblendet und die Inhalte wären für Minderjährige nicht sichtbar.

Mit diesem JMStV greift wieder die staatliche Regulierung von oben Platz, die mit mehr oder weniger sanftem Druck Seitenbetreiber zum Labeln und die Eltern zur Nutzung von Internetfiltern anhalten will. Dieser ganze paternalistisch-administrative Ansatz im Jugendschutz kann und wird m.E. nicht funktionieren.

Zusätzliche Pflichten kommen aber insbesondere auch auf Seitenbetreiber zu, deren Nutzer Inhalte hinzufügen oder ändern können, wie zum Beispiel bei Kommentaren in diesem Blog oder bei Diskussionsforen. Man könnte ja mit Blick auf das TMG annehmen, dass eine Verantwortlichkeit für die Inhalte von Dritten/Nutzern nicht besteht. Der Entwurf des JMStV sieht das grundsätzlich anders und nimmt an, der Betreiber einer Webseite sei auch für Inhalte von Dritten verantwortlich und leitet dann aus dieser (falschen und europarechtswidrigen) Annahme weitere Verpflichtungen ab: Betreiber müssen zukünftig Kommentare überwachen und nicht zur Alterskennzeichnung passende Inhalte löschen. Zudem soll der Betreiber der Webseite zukünftig verpflichtet werden, sich einer Einrichtung der „freiwilligen Selbstkontrolle“ zu unterwerfen.

Insgesamt wiederholt der Entwurf des JMStV im Jahre 2014 die Fehler, die bereits den gescheiterten JMStV aus dem Jahre 2010 kennzeichneten. Anders jedoch als beim letzten Mal, findet vor der Verabschiedung des JMStV eine Befragung der interessierten Öffentlichkeit statt. Die grundsätzliche Frage, ob die Kombination aus Alterskennzeichnung und Jugendschutzprogrammen wirklich eine Lösung für den Jugendschutz im Netz darstellt, sucht man bei dieser Befragung natürlich vergebens. Aber wenigstens hat man einen Jockey engagiert, der jetzt das tote Pferd zum Reiten bringen darf.

Der AK Zensur kritsiert den Entwurf des JMStV als „gefährlichen Weg zurück in die Vergangenheit„.

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Prinzip wird teuer

Heinrich von Kleist hat mit „Michael Kohlhaas“ eine exemplarische Erzählung darüber verfasst, was jeder praktisch tätige Jurist zu lernen hat: „Prinzip wird teuer“. Wenn die Parteien eines (Rechts-) Streits keine pragmatischen Interessen mehr verfolgen und unter Einsatz aller verfügbaren Ressourcen um des Prinzips willen gestritten wird, dann wird die Auseinandersetzung teuer. Als besonders anfällig für solcher Art Streitigkeiten galt bisher das Nachbarrecht oder auch das Familienrecht.

Zwischenzeitlich scheinen nun aber auch im Urheberrecht die Knallerbsensträucher bestens zu Gedeihen. Mit wirren Erklärungen tun sich die Befürworter von ACTA hervor. Was nur noch deutlich wird – es geht der Verwertungsindustrie bei ACTA um’s Prinzip:

  • Der Bundesverband der Deutschen Industrie und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels – neben anderen Verbänden – bezeichnen die Proteste gegen ACTA als Angriff auf demokratische Institutionen. Offensichtlich gebührt das Recht auf Teilhabe am politischen Entscheidungsprozess nur den betreffenden Unternehmen und ihren Verbänden.
  • Die Deutsche Content Allianz behauptet „alle bei ACTA zur Eindämmung von Rechtsverletzungen vorgesehenen Maßnahmen entsprechen bereits dem deutschen Schutzniveau“, nur um daraus dann umstandslos zu folgern: Deswegen solle „das Abkommen nun auch unterzeichnet werden“.  Das ist natürlich nicht nachzuvollziehen.

Auch wenn sich Tendenzen in der EU-Kommission abzeichnen, die auf einen vorsichtigen Rückzug hinweisen bleibt doch abzuwarten, ob nicht ACTA zu einer Frage des Prinzips gemacht werden soll. Die Erfahrung lehrt: Dann wird’s teuer.

Wer sich gegen ACTA engagieren möchte, kann dies zum Beispiel hier tun.

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Netz-Greenpeace?

Die „freiwillige Freizeit-Feuerwehr“ der Internet-Aktivisten solle sich professionalisieren, findet Falk Lueke, und hat dazu einen Beitrag in der taz geschrieben:

„Derzeit eilt die freiwillige Feuerwehr der Internetaktivisten den Brandstiftern hinterher und löscht, was gerade geht. Dass es auch anders geht, hat der Umweltaktivismus gezeigt: Greenpeace, BUND oder Nabu haben feste Strukturen geschaffen, um ihn zu organisieren. Sie arbeiten erfolgreich mit den losen Bündnissen zusammen, beschäftigen Experten, die Stellungnahmen erarbeiten und politische Termine wahrnehmen, die Politik professionell beobachten und rechtzeitig Alarm schlagen.“

Thomas Stadler widerspricht in seinem Blog:

„Feierabendakteure sind für den Onlineprotest (…) wichtiger als professionelle Lobbyisten (…). Wir sind bisher besser damit gefahren, es selbst zu machen.“

Man würde sich eine schlagkräftige Gruppe professioneller Netzaktivisten im Sinne einer „Netz-Greenpeace“ wünschen und vielleicht auch deshalb mag mancher in der Debatte eher einen vermittelnden Standpunkt suchen. Ich bin jedoch offen gesagt skeptisch, ob es zum Beispiel der „Digitalen Gesellschaft, auf die Falk Lüke in seinem TAZ-Beitrag natürlich anspielt,* gelingen wird sich zu einer solchen Organisation zu entwickeln. Und ich bin skeptisch nicht trotz, sondern gerade wegen des selbst gewählten Vorbilds „Greenpeace“.

Kamele durchs Nadelöhr treiben

Greenpeace verfolgt eine Kampagnenstrategie, die darauf abzielt ein Thema in und über die klassischen Medien zu transportieren. Die Vermittelbarkeit eines Themas in den klassischen Medien ist Grundprinzip von Greenpeace-Kampagnen:

„Das Planen einer Greenpeace-Kampagne bedeutet das Planen einer öffentlichen Konfrontation.“

Bei allen bisherigen „Netz-Kampagnen“ ist die mediale Berichterstattung nur eine Folge der bereits laufenden „Kampagne“. Unter der Bedingung einer im Vorhinein planbaren medialen Konfrontation, hätte jede professionelle Organisation von einer Kampagne gegen „Zensursula“ Abstand nehmen müssen. Es ist eben nicht möglich, ein durchaus diffiziles Thema so planbar medial zu zuspitzen und zu vermitteln, dass sich aus dieser öffentlichen Konfrontation erst die Breitenwirkung der Kampagne ergibt. Wer das versuchen möchte, muss vor der eigentlichen Kampagne sperrige Netz-Themen durch das Nadelöhr medialer Vermittelbarkeit treiben.

Sterbende Orang-Utans im Regenwald

Teil der Medienstrategie von Greenpeace ist „Bearing Witness„.  Gemeint ist damit, dass der Rezipient herkömmlicher Medien allein durch das Betrachten eines aussagekräftigen Fotos zum Zeugen eines ethisch nicht zu vertretenden Geschäftsgebarens gemacht wird. Damit wird der Rezipient seinerseits zu einer moralischen Entscheidung genötigt und zum Handeln gedrängt. Deswegen schüttet Greenpeace tote Fische vor das Brandenburger Tor. Aber wo sich in der Palmöl-Kampagne der seines Lebensraumes beraubte und sterbende Orang-Utan noch eindringlich visualisieren lässt, fragt man sich, wie dies beim „Urheberrecht“ funktionieren sollte. Entfacht in einer Kampagne für Netzneutralität das Bild eines „Volksempfängers“ die gleiche emotionale Wirkung wie das Foto eines sterbenden Orang-Utans? Ich denke nicht. Technisch komplexe Sachverhalte entziehen sich einer einfachen Visualisierung.

Im Hinterzimmer

Greenpeace geht es nicht um Kit-Kat. Was Greenpeace nicht offen legt und insofern auch selten Gegenstand der Berichterstattung ist, sind die Verhandlungen im Hinterzimmer. Das letztendliche Ziel jeder Greenpeace-Kampagne ist: Wenn ihr, liebe unethisch handelnde Unternehmen und Regierungen, ein Abkommen trefft, zum Beispiel zur Reinhaltung der Nordsee und des Nord-Atlantiks, dann wird unsere Kampagne als „erfolgreich“ beendet. Deswegen kennt jeder die „Brent-Spar“, aber kaum jemand die Inhalte des 1998 in Kraft getretenen Abkommens, welches Greenpeace als den eigentlichen Erfolg der Kampagne gegen die Versenkung der Brent Spar betrachtet. Ist es denkbar, dass eine Form von „Netz-Greenpeace“ eine Kampagne als „erfolgreich“ beendet, wenn in den Hinterzimmern der Macht ein Abkommen ausgehandelt wird, dessen Inhalt niemand kennt und deswegen nicht beurteilen kann? Auch hier muss die Antwort lauten: Nein! Nur wenn die Inhalte einer Übereinkunft transparent, nachvollziehbar und akzeptabel sind, endet der Widerstand im Netz. Was zwanglos überleitet zum nächsten Punkt.

Kommandohügel der Macht

Greenpeace ist keine basisdemokratische Organisation – es ist nicht einmal eine demokratische Organisation:

„Man kann [Greenpeace] durchaus als straffe und zentralisierte, manche sagen auch autoritäre Organisation bezeichnen (…). Es gab etwa die Aussage, ‚wir sind keine demokratische Organisation, das muss auch so sein, das ist wie auf einem Schiff, wo es nur einen Kapitän geben kann, der sagt, wo es langgeht‘. (…) Es ist immer noch so, dass insgesamt nur 40 Mitglieder in Deutschland das Gesamtgeschehen von Greenpeace bestimmen. Und gemessen an der Zahl von 560.000 Förderern ist das natürlich nur eine verschwindende Minderheit.“

Die „Digitale Gesellschaft“ ist, konträr zu dem selbst gewählten Namen, nicht als breite Plattform gegründet worden, sondern bewusst mit wenigen, bestimmenden Akteuren. Das ist gemessen an dem Vorbild „Greenpeace“ nicht zu kritisieren, sondern einfach nur konsequent. Im Themenfeld Netzpolitik kann aber m.E. eine Organisation langfristig nur dann erfolgreich sein, wenn sie gerade nicht ihre eigenen Intentionen dementiert. Bei Umweltpolitik geht es um die Umwelt – bei Netzpolitik um Bürgerrechte, Meinungsfreiheit, Transparenz und Partizipation. Eine intransparente und nicht auf Partizipation strukturierte Organisation kann in diesem Themenfeld nur solange bestehen und Erfolge erringen, wie sie es punktgenau schafft, den Mainstream im Netz zu repräsentieren. Um punktgenau die communis opinio im Netz zu treffen, bedarf es bei einer Top-down Organisation reichlich Empathie oder Opportunismus oder auch nur eines glücklichen Händchens – womöglich braucht es Alles zusammen. Hinreichende Empathie, Opportunismus oder auch nur ein glückliches Händchen wäre sicher Manchem zu gönnen, wenn es um Netzpolitik geht. Aber wäre die Digitale Gesellschaft ein Unternehmen, so würde ich keine Aktie von ihr kaufen wollen. Solange jedenfalls nicht, wie es die unterstellten Attribute weniger Akteure wären, auf die ich wetten müsste.

Anspruch und Wirklichkeit

Hinter dem Wunsche einer Professionalisierung des Netzaktivismus verbirgt sich – auch insoweit wie bei Greenpeace – der Anspruch, die Netzpolitik aktiv, d.h. im positiven Sinne mitzugestalten und zu verändern. Das ist ehrenwert und verdient uneingeschränkt Zustimmung. Aber es bedürfte dafür einer gestalterischen Mehrheit – und zwar in der „offiziellen Politik“. Die Diagnose ist ja richtig. Ob bei Zensursula, beim JMStV, bei SOPA/PIPA oder jetzt ACTA und 2strikes – immer geht es „nur“ darum (und eben leider um nicht mehr), als um die Verhinderung unsinniger Vorhaben. Immer geht es nur darum zu verhindern, dass die Besitzer der Pferdedroschken das Fahren mit dem eigenen Automobil verhindern oder – wie beim Leistungsschutzrecht – zumindest zu ihren Gunsten abgabenpflichtig machen wollen. Wo bleibt da der zukunftsweisende, gestalterische Impetus in der Politik? Der Frust ist nachvollziehbar. Aber in welcher Partei, geschweige denn auf Bundesebene insgesamt, wäre denn eine gestalterische Mehrheit für eine zukunftsweisende Netzpolitik auch nur in Reichweite? Nein, wer die Dinosaurier aussterben sehen will, der muss warten. Und bis dahin energisch verhindern, dass die Gattung des homo sapiens digitalensis den herumstreunenden Raubsauriern zum Opfer fällt. Wer mehr will überfordert sich zwischen digitalem Anspruch und dem realpolitischen Jurassic Park, in dem wir leben.

Reinvent yourself

So bin ich also, um ein Fazit zu ziehen, skeptisch, was die Erfolgsaussichten einer Art von „Netz-Greenpeace“ betrifft. Gewiss, die Digitale Gesellschaft möge in unser aller Interesse bleibendes schaffen, wenn es um professionelle Netzpolitik geht. Aber man verzeihe mir die Vorneigung für das Harte, Problematische: Der, der über sich selbst hinaus schaffen will, kann so zu Grunde gehen. Deshalb wäre es klüger, die Digitale Gesellschaft nähme sich an Greenpeace kein Vorbild. Und würde sich deshalb aus sich selbst heraus neu erschaffen.

 

*Update 2012/02/19 um 20:35 Uhr Streichung im Text oben vor folgendem Hintergrund: Ich bin darauf hingewiesen worden, dass im Beitrag von Falk Lüke in der taz auf die „Digitale Gesellschaft“ nicht Bezug genommen wurde und auch „Greenpeace“ nur eines von mehreren Beispielen war.

Dieser Beitrag ist als Crosspost auch bei CARTA veröffentlicht worden. Kommentare zu diesem Artikel bevorzugt dort.

 

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Mirko Lange, Ansgar Heveling und der Clash of Cultures

Mirko Lange von Talkabout hat auf G+ drei Postings zum Thema Ansgar Heveling, dem Gegensatz zwischen digitalem Fortschritt und analogen Bewahrern und dem „Clash of Cultures“ zwischen beiden geschrieben. Mir sind diese Postings allesamt zu chiliastisch, insofern sie auf einen apokalyptischen Endkampf zwischen Netz und „realem Leben“ fokussieren und sie sind mir in ihrem Denken auch zu antagonistisch, insofern als unvereinbare Gegensätze konstruiert werden, wie z.B. „digital“ vs. „analog“, „Fortschritt“ gegen „Bewahrung“ oder gar „Bürgerlich“ gegen „digitale Maoisten“. Da ich etwas umfangreicher antworten möchte, verblogge ich hier meine Erwiderung:

Die Art der Argumentation des Denkens in Gegensätzen, die sich dann in einem zugespitzten Endkampf entscheiden werden, folgt nicht aus der Sache heraus, sondern ist nüchternen Gesichtspunkten politischer Strategie geschuldet. Heveling hat seinen Beitrag in Verteidigung eines wie immer gearteten Verständnisses des Urheberrechts in der digitalen Welt geschrieben. Wer ihm nicht zustimmt, muss sich zu den „digitalen Horden“ und den „Maoisten“ zählen. Bei der Auseinandersetzung um das Zugangserschwerungsgesetz waren die Vorwürfe noch etwas weitergehend, im Sinne von: Wer gegen dieses Vorhaben war, verteidigte – so seinerzeit der Anwurf – als digitaler Anarchist sein vermeintliches Recht auf Freizügigkeit – vulgo: das Recht auf ungehinderten Konsum von ‚Kinderpornographie‘.

Im einen, wie im anderen Falle ist der Konflikt jedoch nicht, das „Ob“ sondern das „Wie“. Natürlich soll der Urheber eines schöpferischen Werkes eine Vergütung erhalten, die möglichst auskömmlich ist. Die Frage ist also „nur“, welches Urheberrecht in der digitalen Welt benötigt wird, um dies zu bewerkstelligen. Bei ‚Kinderpornographie‘ ging es nicht um das „Ob“ einer Bekämpfung, sondern um das dazu geeignete und sinnvolle Mittel.

Wer in dieser Konstellation sachliche Entgegnungen als digitalen Maoismus verunglimpft und den heraufziehenden Endkampf zwischen bürgerlich-rechtsstaatlichen Werten und dem digitalen Maoismus im Netz beschwört, verschleiert nur, dass es ihm in der Sache schlicht darum geht, sich einer sachlichen Auseinandersetzung zu entziehen und seine Vorstellung eines „Wie“ der Lösung ungehindert von sachlichen Einwendungen durchzusetzen.

Ich wage ein schräges und etwas despektierliches Bild: Gesetzt den Fall, ich wäre für die gesetzliche Regulierung des Schrebergartenwesens in Deutschland zuständig. Mein Vorschlag wäre nun aus Brandschutzgründen eine gesetzliche Regelung des Inhalts:

a) Schrebergärten dürfen nur nach persönlicher Identifikation betreten werden. Es ist 6 Monate lang zu protokollieren, wer Schrebergärten betreten hat.

b) Es ist sicherzustellen, dass Schrebergärten nur nach vorheriger Kontrolle, auch mit Körper-Scannern, betreten werden dürfen, um sicherzustellen, dass keine verbotenen Brandbeschleuniger in die Kolonie gelangen. Verwendet werden dürfen nur gesetzlich festgelegte Grillanzünder.

c) Zwischen jeder Parzelle ist eine mindestens 2 Meter hohe Brandschutzmauer zu errichten.

Ein solcher Vorschlag wird sachlicher Kritik begegnen, auch wenn man unterstellen darf, dass auch der letzten Laubenpieperkolonie der Brandschutz ein Anliegen ist. Ich kann mich nun der sachlichen Kritik stellen. Oder aber ich bezeichne pauschal die Kritiker als „pyromanisch veranlagte Brandschutz-Anarchisten“, denen ihre „persönliche Freizügigkeit wichtiger ist, als das Wohl und Wehe Ihrer Mitmenschen“.

Wenn ich Letzteres täte, dann doch nur, um mich einer sachlichen Auseinandersetzung zu entziehen und meine Vorstellungen ohne Rücksicht auf Lebenswelt und Befindlichkeit der tatsächlich Betroffenen durchzusetzen.

Man kann es einen „Clash of Cultures“ nennen, wenn von der Politik erwartet wird, dass sie sich mit sachlicher Kritik aus der Lebenswelt der Betroffenen auch befassen und diese berücksichtigen soll. Man kann aber auch, wenn dies nicht geschieht, das einfach „schlechte Politik“ nennen. Und wer so agiert, ist vielleicht auch ein schlechter Politiker.