Kategorien
Mixed

Kontrollverlust: die CC-NC Lizenz und das Markenimage der FAZ

Das Blog von mspro ist von den FAZ-Seiten verschwunden. Und der Vorgang provoziert neben Häme auch eine ausgedehnte sachliche Debatte. Ich wünsche sowohl mspro, als auch der FAZ, dass es gelingen möge, die Differenzen in der Sache zu überwinden und zu einer Einigung zu kommen. Deshalb möchte ich hier nur kurz auf zwei Punkte aufmerksam machen:

1. Creative Commons und die Non-Commercial Lizenz

Die Blogbeiträge hier standen ursprünglich ebenfalls unter NC-Lizenz, was bekanntlich eine „kommerzielle Nutzung“ ausschließt. Genau diese Creative Commons Variante war ursächlich für die Abschaltung des Blogs von mspro. Bereits vor dieser Auseinandersetzung bin ich, dank eines Hinweises bei Felix Neumann, darauf aufmerksam geworden, dass die NC-Lizenz problematisch ist, weil sie

  • die Verbreitung der Inhalte einschränkt,
  • dabei eine urheberrechtliche Falle für Dritte darstellen könnte,  die die Inhalte verwenden, und
  • zugleich ohnehin nicht dazu beiträgt, mit den Inhalten Geld zu verdienen.

Um auf den letzten Punkt noch einmal gesondert einzugehen: Ich möchte mit den Texten hier kein Geld verdienen. Ich freue mich über jeden Leser und jeden, der die Inhalte gut findet, weiterverbreitet oder verarbeitet. Wenn ich aber (insbesondere bei Bildern) wirklich eine kommerzielle und das heisst auch werbefinanzierte Nutzung ausschließen wollte, wäre es klüger, die Inhalte nicht so ins Netz zu stellen. Insbesondere bei Bildern würde es sich dann eher anbieten, den Weg über Bildagenturen zu wählen.

Was mich ärgern würde wäre, wenn jemand mit meinen Texten wirklich viel Geld (und Ruhm etc.) erringt – aber sind wir mal ehrlich: das ist nun wirklich nicht wahrscheinlich. Deshalb habe ich den Kontrollverlust akzeptiert und die Texte hier unter die schlichte CC-BY gestellt.

2. Markenimage der FAZ

Die Frage, die sich nun scheinbar auch die FAZ neu zu stellen scheint, ist, weshalb sie überhaupt Bloggern einen Raum gibt. Und der Grund scheint mir einfach derjenige zu sein, dass – entsprechend einer bei Mashable.com erörterten Strategie – die FAZ über diesen Weg ihre Inhalte diversifiziert und die Anzahl der Pageviews – zu geringeren Kosten – erhöht. Letztendlich natürlich mit dem Ziel, die Werbeeinnahmen zu erhöhen.

Der Nachteil dieser Strategie besteht eben darin, dass die von Bloggern veröffentlichten Inhalte möglicherweise das Markenimage der FAZ beschädigen können. Und auch wenn es entgegen einem ersten Tweet in Aufregung nicht die Inhalte waren, so wäre es natürlich dem Image der Marke „FAZ“ nicht zuträglich, wenn Bilder unter Verstoß gegen das Urheberrecht, also quasi „raubkopiert“, veröffentlicht würden (auch wenn das bei der FAZ gelegentlich auch so mal passieren könnte).

Mit diesem Kontrollverlust sollte die FAZ nun etwas souveräner umgehen, es handelt sich nämlich trotz gegenteiliger Stellungnahme der FAZ um ein unvermeidbares Problem.

Und so endet dieser Beitrag auch mit den Worten von Robin Meyer-Lucht bei Carta:

Die F.A.Z. hat ein sehr beachtliches Blog-Projekt auf die Beine gestellt. Es ist daher zu hoffen, dass beide Seiten aus der Sache lernen und sich wieder berappeln.

Kategorien
Mixed

Verdi singt (k)ein neues Solidaritätslied

Was am Freitag – je nach Sichtweise – nach einem gelungenen Coup für die Rechteverwerter, beziehungsweise einem echten Problem für die Gewerkschaften im digitalen Zeitalter aussah, ist noch einmal knapp an einem Fiasko für alle Beteiligten vorbeigeschrammt. Die ominöse Pressekonferenz mit dem Titel “Diebstahl geistigen Eigentums im Netz: 5 vor 12 für die Kreativwirtschaft” hat stattgefunden, ohne dass eine der Parteien ihr Gesicht verloren hätte.

Bei den Rechteverwertern gab es wenig Neues zu erwarten. Dieter Gorny scheint etwas von „digitalem Maoismus“ gemurmelt und sich im Übrigen gewohnt unverständlich geäußert zu haben. Ansonsten wurde noch die Forderung nach einem „Two-Strikes“- Modell erhoben. Heise berichtet:

“ ‚Wir wollen ein Warnmodell etablieren‘, betonte Alexander Skipis vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels.  Nutzer sollten bei rechtswidrigen Filesharing-Aktivitäten zunächst zweimal gewarnt werden. Dann solle die bis jetzt übliche zivil- und strafrechtliche Verfolgung einsetzen. Für dieses ‚Two-Strikes‘-Modell sei neben der Kooperationsbereitschaft der Provider auch ein gesetzlicher Rahmen nötig. Bestandsdaten ertappter Nutzer sollten quasi ‚in Echtzeit‘ vom Zugangsanbieter abgefragt werden.“

Bei Ver.di schien dies nicht auf Zustimmung gestoßen zu sein. Die Gewerkschaft wollte sich wohl nicht in die Front der Scharfmacher beim Urheberrecht einreihen. So ist es zumindest einem bei Metronaut wiedergegebenen Statement zu entnehmen:

„Auf die Frage, ob ver.di  2- oder 3 Strikes ablehne, antwortete Bleicher-Nagelsmann, dass ver.di beides ablehne. Des weiteren sei die heutige Pressekonferenz kein Auftakt eines Bündnisses: ‚Wir haben darüber diskutiert, ob es eine gemeinsame Position geben kann, die wir hier präsentieren können. Wir haben festgestellt: es gibt diese nicht. Deswegen gibt es auch kein Bündnis.‘ “

Ver.di scheint also insoweit kein neues Solidaritätslied mit der Verwertungsindustrie zu singen. Gleichwohl forderte auch Ver.di ein „stärkeres Urheberrecht“. Zu welchem Zweck und mit welchem konkreten Inhalt blieb scheinbar offen. Spreeblick verweist aber zu Recht auf den offenen Widerspruch zu der Kampagne „Global Union Campaign Against Digital Theft“ hin. Dort ist noch das komplette Folterinstrumentarium der Verwerter genannt: „Reduction in bandwidth, blocking of websites, suspension of internet access.“

Kategorien
Mixed

Gewerkschaften und digitale Gesellschaft

Ein etwas ungewöhnlicher Vorgang: Der Bundesverband der Musikindustrie lädt auf dem Briefkopf der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di zu einer Pressekonferenz. Thema laut Einladung ist „Diebstahl geistigen Eigentums im Netz: 5 vor 12 für die Kreativwirtschaft“. Die Einladung selbst verspricht keine Neuigkeiten. Aber Schlagzeilen werden vielleicht doch produziert werden.

Der Gewerkschaft Ver.di ist dies jedenfalls bereits im Vorfeld gelungen. CARTA hat mit einem offenen Brief an Ver.di geantwortet: „5 vor 12 für ver.di – Wo steht die Gewerkschaft beim Urheberrecht?“ Wir dürfen auf die Antworten gespannt sein.

Interessanterweise ist Ver.di mit gleich zwei Vertretern in der Enquete „Internet und digitale Gesellschaft“ vertreten.  Womöglich gibt es die Gelegenheit das Themenspektrum der Enquete um „Gewerkschaften und die digitale Gesellschaft“ zu erweitern. Netzpolitik.org kritisiert: „ver.di hat eine Werbekampagne gestartet, um sich bei Internet-Nutzern nachhaltig unbeliebt zu machen.“