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Medien

Qualitätsjournalismus-Verleger – Hilft nur noch beten?

Es gibt Tage, da kommt man aus dem Staunen nicht heraus. Es sind dies Momente, wo das unfreiwillig Komische mit dem zeitlich Überraschenden oder Unerwarteten koinzidiert.

In dieser Woche hat sich wieder Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG zu Wort gemeldet. Wir erinnern uns. Der Axel Springer Konzern hat in diesem Jahr ein gutes Konzernergebnis erzielt und dabei insbesondere Umsatz und Gewinn im digitalen Umfeld gesteigert. Nichts destotrotz tingeln seit Monaten die Lobbyisten der Verleger und insbesondere auch von Axel Springer durch die Lande und fordern per Leistungsschutzrecht eine neue Abgabe auf Internetanschlüsse. Heise berichtet:

„Keese [Cheflobbyist der Axel Springer AG] zeichnete ein düsteres Bild des Online-Journalismus in Deutschland. Alles in allem machten deutsche Verlage mit ihren journalistischen Online-Angeboten gerade einmal 200 Millionen Euro Umsatz. ‚Das ist kein gutes Geschäft. Man kann mit Journalismus im Internet derzeit nicht verdienen.'“

Es bleibt natürlich offen, wie sich dieses Jammern und Wehklagen mit dem guten operativen Ergebnis der Axel Springer AG auch und gerade im Internet verträgt. Wie dem auch sei –  am Dienstag, den 06.04. meldet sich jetzt Mathias Döpfner mit folgender Lobpreisung von Apples iPad zu Wort:

„Ich denke, dass sich jeder Verleger dieser Welt einmal am Tag hinsetzen und beten sollte, um Steve Jobs zu danken, dass er die Verlagsindustrie rettet“.

Also, die Verlagsindustrie wartet offenbar seit Jahren darauf, dass Steve Jobs das Apple iPad auf den Markt bringt, um die Verlagsindustrie und den Qualitätsjournalismus zu retten. Wie bitte?

Angesichts dieses Gesamtbildes verwundern die Äußerungen von Mathias Döpfner doch. Je erfolgreicher Apple wird, desto mehr begeben sich die Verleger mit iPhone/iPad Applikationen in eine babylonische Gefangenschaft.

Und die Pointe: Die Applikation des Springer Verlages für das iPad funktioniert nicht einmal besonders gut. Bei netzwertig.com lautet das Resümee:

„Insgesamt muss man der ‚Welt‘-App in der heutigen Form leider das Prädikat ‚unbrauchbar‘ verleihen. (…) Die offensichtlich hinter der Applikation steckende Grundmentalität, einfach die gedruckte Zeitung eins zu eins aufs iPad bringen zu wollen, ist desaströs.“

Man ist angesichts dessen geneigt, die Äußerungen von Döpfner als subtile Form der Selbstkritik zu verstehen. Zur Rettung der Verleger von Qualitätsjournalismus hilft offensichtlich auch nach deren Meinung nur noch: Beten.

Lichtblick: Gruner & Jahr misstraut offensichtlich Apple und setzt auch auf des Konkurrenzprodukt WePad von des deutschen Anbieters Neofonie. Das WePad läuft mit dem Betriebssystem Android von – Google.

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Netzpolitik

Schützt Save the Children vor dem STOPP-Schild

Wie heute bekannt wurde ist die Webseite des Kinderschutzvereins „Save the Children“ Finnland dazu benutzt worden, auf kinderpornographische Inhalte zu verlinken. Der finnische Netzaktivist und Zensurgegner Matti Nikki berichtet, dass über die Kommentarfunktion in älteren Beiträgen der Webseite über Monate hinweg auf entsprechende Inhalte verlinkt worden sein soll (Blogbeitrag in englischer Sprache).

Möglicherweise hat ein nicht ausreichender Spamschutz für die Kommentarfunktion beziehungsweise eine veraltete Forensoftware es ermöglicht, diese Links ausgerechnet auf der Seite des Vereins „Save the Children“ zu platzieren. Besonders pikant: „Save the Children“ gehört in Finnland, wie aber auch in Deutschland zu den Befürwortern von Netzsperren im Kampf gegen Kinderpornographie. Nach dem Zugangserschwerungsgesetz würden auch die Seiten, die die Verlinkung, aber nicht die Inhalte selbst enthalten, von den Sperren erfasst. So hätte also in diesem Falle die finnische Seite des Vereins „Save the Children“ in Deutschland ein virtuelles STOPP-Schild dekoriert.

Es gibt aber m.E. auch Grundsätzliches anlässlich dieses Falles zu bemerken:

  • Ein Konflikt zwischen Informations- und Meinungssfreiheit und dem legitimen und gebotenen Kampf gegen Kinderpornographie im Web besteht dort, wo – wie in oben genanntem Beispiel – völlig legitime Inhalte durch Sperren blockiert werden. Mit dem Zugangserschwerungsgesetz wären ja alle Inhalte des Kinderschutzvereins und nicht nur die verbotene Verlinkung durch das STOPP-Schild gesperrt. Dieser Konflikt wird im Übrigen nicht dadurch gelöst, dass man ihn wie Censilia Malmström polemisch wendet.

    „Beim Thema Reglementierung des Internets werfen Bürgerinitiativen zu Recht die Frage nach der freien Meinungsäußerung auf. Bilder von Kindesmissbrauch können jedoch unter keinen Umständen als legitime Meinungsäußerung gelten.“

    Solche Äußerungen sind bestenfalls polemische Verzerrungen des eigentlichen Problems, schlimmstenfalls jedoch Anzeichen für eine ziemlich dunkle Ecke im Oberstübchen.

  • Außerdem: Wer wirklich präventiv und zugleich effektiv gegen die Verbreitung von Kinderpornographie im WWW vorgehen will, der muss das Thema Sicherheit des eigenen PC vor Viren/Trojanern und Absicherung von Webhostingaccounts in den Blick nehmen. Wie der aktuelle Fall zeigt sind es ja bei der im Untergrund arbeitenden Pornomafia vor allem gehackte PCs und Webhostingaccounts, die als Mittel zur Verbreitung genutzt werden. Aber zugegeben sei, solche Mittel und Maßnahmen mögen in der Prävention langfristig erfolgreicher sein, sie versprechen dem BKA aber weder eine Aufgabe bei der Kontrolle über das Netz noch einschlägigen Politikern eine besonders glänzende Profilierungsmöglichkeit.

Man kann beides schützen: Informations- und Meinungsfreiheit im  Internet und Kinder. Auch zugunsten des Vereins „Save the Children“.

[Update: Beim Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur gibt es jetzt eine deutsche Übersetzung des Ursprungsbeitrags. ]

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Recht

Uhl: Hardliner mit Realitätsverlust?

Die Eule brütet keine Nachtigallen aus, so sagt man. Also darf es nicht verwundern, wenn Hans-Peter Uhl (CSU) jetzt erneut in der WELT die Fehlgeburt des letzten Wahlkampfes, nämlich Netzsperren im Kampf gegen Kinderpornographie, noch einmal für eine gelungene Idee hält.

Soweit,  so verständlich. Wenig Verständnis habe ich dafür, mit welchen ‚Argumenten‘ Hans-Peter Uhl Netzsperren verteidigt. Er vermeint zu wissen:

„Das Gelöschte wird vorher auf Computer heruntergeladen und taucht später an vielen neuen Stellen wieder auf. Man kann im weltweiten Netz nichts weltweit löschen“

Nun ja, Inhalte die gelöscht werden, sind erst einmal nicht mehr verfügbar – und zwar weltweit nicht mehr. Dies im Übrigen im Gegensatz zu Sperren, die immer nur lokal für denjenigen wirken können, der sie nicht umgehen möchte.

Was aber nicht erklärt wird und von Hans-Peter Uhl wohl auch mit Sicherheit nicht erklärt werden kann: Wieso sollte sich ein Anbieter durch Sperren beeindrucken lassen, also nicht etwa einfach die Inhalte auf eine andere Domain oder einen anderen Server umziehen? Hans-Peter Uhl müsste folgende These behaupten und in der öffentlichen Diskussion auch verteidigen:  ‚Gesperrte Inhalte  tauchen nicht wieder erneut an anderer Stelle im Netz auf‘. Auf eine öffentliche Diskussion dieser These freue ich mich schon jetzt.

Abgesehen davon verschleiert Uhl – vermutlich bewußt – die dahinter stehende Problematik. Wer nämlich verhindern will, dass Inhalte erneut im Netz auftauchen, muss schlicht die internationale Strafverfolgung der Täter effektiver gestalten. Das ist die Aufgabe des BKA.

Im Showdown um das Zugangserschwerungsgesetz greifen offensichtlich die Hardliner der Union zu jedem Mittel. Neu und ungewöhnlich ist jetzt aber der direkte Angriff auf die FDP und die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Jedem dünkt seine Eule ein Falke.  Aber die Union sollte aufpassen, dass sie mit solchen Hardlinern nicht den Anschluss an die Realität verliert. Realität ist die schwarz-gelbe Koalition und ein breiter gesellschaftlicher Konsens gegen Netzsperren.

Zum gleichen Thema siehe auch:  http://www.netzpolitik.org/2010/csu-innenexperte-uhl-loeschen-ist-keine-loesung/

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Recht

Die dunklen Ecken in der EU-Kommission

Anfang Januar 2009 hat Ursula von der Leyen stolz verkündet, die Provider würden sie unterstützen bei ihrem Kampf gegen strafbare Inhalte im Netz. Nach mehr als einem Jahr intensiver Debatte steht das Zugangserschwerungsgesetz kurz vor der Aufhebung. Fast parteiübergreifend hat sich die Erkenntnis durchgesetzt: ein virtuelles STOPP-Schild im Internet bewirkt nichts im Kampf gegen Kinderpornographie. Heute wurde bekannt, dass die EU-Kommission einen eigenen Vorstoß lanciert hat, Netzsperren über die EU verbindlich vorzuschreiben. Die FAZ bringt dazu einen Beitrag  der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström unter der Überschrift: „Dunkle Ecken des Internets aufräumen„. Man fragt sich unwillkürlich, in welcher dunklen Ecke der EU-Kommission dieser Vorschlag ausgebrütet wurde. Aber eines ist klar: das Licht der besseren Erkenntnis wird man scheinbar auch dorthin noch tragen müssen. Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur hat dazu einen ersten Beitrag geleistet: „Internet-Sperren sind Unfug im Kampf gegen Kindesmissbrauch„.

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Recht

Showdown um das Zugangserschwerungsgesetz

Das BKA kämpft weiter um das Zugangserschwerungsgesetz. Gestern hat das BKA über DPA eine Pressemitteilung lancieren lassen. Tenor: „Löschen ist ja so schwer…“  Heute fand eine Anhörung der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag statt, in der sich erneut das BKA zu Wort meldete. Offensichtlich spitzt sich der Kampf um die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes zu. Die offene Frage ist, wer bei diesem Showdown der „Last Man Standing“ sein wird. Was mir jedoch aufgefallen ist: das BKA ist nicht wirklich hilfreich für diejenigen in der Union, die weiter auf das Zugangserschwerungsgesetz setzen. Warum:

  • Die Pressemitteilung des BKA scheint kaum Resonanz gefunden zu haben. Ohne begleitende Unterstützung ist (mit Ausnahme der ZEIT) scheinbar kein reputierliches Medium bereit, die Aussagen des BKA zu verbreiten.
  • Das wiederum könnte damit zusammen hängen, dass das Argument in der PM des BKA, weshalb „Löschen“ nicht funktioniert, keineswegs für „Sperren“ spricht. Die Bilder würden (angeblich) nach dem Löschen anschließend „an anderer Stelle in leicht abgeänderter oder auch identischer Form wieder auftauchen“. Weshalb aber „gesperrte“ Inhalte nicht andernorts genauso schnell auch wieder auftauchen sollten, kann das BKA natürlich nicht erklären.
  • Und was das BKA verschweigt: Wenn man nicht möchte, dass jemand dauernd und erneut strafbare Inhalte veröffentlicht, dann ist die richtige Lösung weder „Löschen“ noch „Sperren“, sondern schlicht die Strafverfolgung, also das Einsperren derjenigen, die strafbare Inhalte verbreiten. Dafür ist, was die internationale Zusammenarbeit betrifft, das BKA zuständig.

Die Pressemitteilung offenbart also eine gewisse Hilfslosigkeit in der Erfüllung der eigenen Aufgaben. Das ist keine starke Unterstützung für das Zugangserschwerungsgesetz. Hat sich das BKA auf der Anhörung der CDU am heutigen Tage als hilfreicher erwiesen? Ich denke nicht:

  • Das BKA hat Zahlen mitgeteilt, wie häufig kinderpornographische Inhalte ans Ausland gemeldet wurden, in welches Land, mit welchem Ergebnis und mit welcher Reaktionszeit – für die Monate Januar und Februar 2010. Ich schliesse daraus, dass dem BKA aus den Jahren davor, also vor 2010, keinerlei Zahlen (!) darüber vorliegen, wie häufig kinderpornographische Inhalte in das Ausland gemeldet wurden, in welches Land, mit welchem Ergebnis und mit welcher Reaktionszeit.
  • Immerhin: man kann aus den Zahlen des BKA erkennen, dass 50% der insgesamt erfolgten Meldungen Seiten betreffen, die in den USA gehostet werden. Erstaunlich, dass es hier nicht zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit kommt.
  • Und letztlich noch dies: Das BKA behauptet erneut, es sei ihm untersagt, an ausländische Provider mit der Information heranzutreten, dass dort strafbare Inhalte gehostet würden. Dabei hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages diese Aussage bereits wiederlegt.

Fazit: Nach einem Jahr intensiver Debatten bringt das BKA kein neues Argument und wiederholt nur seit langem wiederlegte Argumente. Die Union wird den Showdown allein durchstehen müssen.