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Neue Windungen beim Leistungsschutzrecht

Am gestrigen Tage fand die Jahresauftaktveranstaltung des Kölner Forums Medienrecht mit dem Titel „Digital und ohne Recht? – Umbruch in der Verlagsbranche“ statt. Einen Schwerpunkt der Veranstaltung bildete selbstverständlich die Debatte um das Leistungsschutzrecht für Verleger. Heise und auch Carta berichteten bereits. Thomas Knüwer hat auf Indiskretion Ehrensache erwidert. Interessant war insbesondere, was Christoph Keese von Axel Springer zum Stand der Debatte um das Leistungsschutzrecht  zu berichten hatte. Ich fasse dies hier mit eigenen Worten und mit Anmerkungen zusammen:

  • Der Axel Springer AG geht es wirtschaftlich gut – und zwar auch bei den Internetaktivitäten. Die hauseigene Welt berichtet: „Tatsächlich hat Axel Springer im vergangenen Jahr bereits 30 Prozent seiner Werbeerlöse auf digitalen Plattformen erzielt(…). Insgesamt legte der Umsatz der Internetaktivitäten um 24,4 Prozent zu; das Ebitda in diesem Bereich hat sich von 20,9 Mio. auf 43,2 Mio Euro mehr als verdoppelt. Die Sparte hatte 2009 einen Anteil von 21 Prozent an den Gesamterlösen.“

Der Axel Springer Verlag braucht also kein Leistungsschutzrecht um ein notleidendes Geschäft (sei es Print oder Online) zu stützen. Im Gegenteil wird man sich fragen müssen, ob die veranschlagten 500 Mio. €, die das Leistungsschutzrecht einspielen soll, nicht nur dazu dienen wird, die Umsatzrendite von Medienhäusern zu verbessern, die auf zusätzliche Einnahmen überhaupt nicht angewiesen sind.

  • Die Gewinne der Axel Springer AG resultieren jedoch nicht aus dem Online-Journalismus; dieser Bereich sei defizitär.

Richtig ist, dass auch im Print-Bereich die Produktion von Inhalten Geld kostet und die Refinanzierung der Content-Produktion (oder etwas böser: die Subvention) jedenfalls ganz überwiegend aus dem Anzeigengeschäft erfolgt. Im Anzeigengeschäft verdient aber Axel Springer auch Online gutes Geld. Und zwar mehr Geld als die Content-Produktion für Onlineinhalte kostet (s.o.).

  • Ein Zeitungssterben steht in Deutschland nicht bevor.

Natürlich wurde in düsteren Farben vom Aussterben der (Lokal-) Zeitungen in den USA berichtet. Und natürlich droht dann der Untergang der Demokratie und des Abendlandes. Aber eben in den USA und nicht in Deutschland. Ein Leistungsschutzrecht wird zur akuten Rettung der Zeitungsverleger und zur Bewahrung einer freien Presse  in Deutschland nicht benötigt.

  • Das Leistungsschutzrecht zielt auf die „gewerbliche Nutzung“ der Erzeugnisse der Verleger. Es gäbe über 20 Mio. gewerblich genutzte PCs in Deutschland.

Inwiefern gewerblich genutzte PCs in Deutschland gleichzeitig auch Presseerzeugnisse der Verleger gewerblich nutzen ist eine offene Frage. Letztendlich ist hier wohl eine Leistungsschutzrechtsabgabe auf Büro-PCs gemeint.

  • Worauf sich der Schutz des Leistungsschutzrechts beziehen solle, sei in der Tat unklar.

Das ist an der Debatte wirklich erstaunlich: Die Verleger selbst wissen nicht, was Schutzgegenstand des Leistungsschutzrechts sein soll. Der Text selbst ist ja bereits urheberrechtlich geschützt. Eine Ausdehnung des Leistungsschutzrechts auf den Text würde auch sofort einen Konflikt mit den Urhebern/Journalisten bedeuten. Ein Schutz auf die Typographie und das Layout würde den Verlegern nicht helfen. Die Frage blieb also vollständig offen.

  • Verlinkung solle uneingeschränkt zulässig bleiben, Snippets allerdings solle das Leistungsschutzrecht erfassen.

Es soll also weiterhin erlaubt sein zu verlinken, aber eben verboten werden, mit Textauszügen zu sagen, worauf verlinkt wird (?). Wie dies mit dem Zitatrecht und der Tatsache, dass sich das Leistungsschutzrecht nicht auf den Text beziehen soll, in Übereinstimmung zu bringen ist, ist nicht zu erkennen.

  • Ein Leistungsschutzrecht werde eigentlich gar nicht benötigt, um eine Verwertungssgesellschaft der Presseverleger zu gründen, die dann für die gewerbliche Nutzung Lizenzverträge abschließen soll.

Natürlich könnten die Verleger bereits jetzt ihre vom Urheber/Journalisten abgeleiteten Nutzungsrechte in eine Verwertungsgesellschaft einbringen. Aber inwiefern dies eine solche Online-GEMA/Online-GEZ der Verleger berechtigen sollte, eine Lizenzabgabe auf Büro-PCs einzufordern, bleibt das dunkle Geheimnis der Verleger.

Fazit: Die Veranstaltung hat einige Fragen beantwortet und mindestens in gleicher Anzahl neue Fragen aufgeworfen. Mit Ausnahme der Tatsache, dass die Verleger zusätzliche Einnahmen aus einem Leistungsschutzrecht ziehen wollen und dies mit ihrem „geistigen Eigentum“ begründen, ist in der Debatte so ziemlich alles unklar. Keine dankbare Aufgabe für das von der FDP geführte Justizministerium, das offensichtlich im Lead ist hier einen Gesetzentwurf zu erstellen.

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